Viernheim (Stadt Viernheim) – In seiner Sitzung am 13. Januar hat der Magistrat der Stadt Viernheim einen Grundsatzbeschluss zum Verbot des Abbrennens von Feuerwerkskörpern rund um die Apostelkirche und die nähere Umgebung für die Silvesternacht 2025/26 gefasst.

 

Bürgermeister Matthias Baaß und Erster Stadtrat Jörg Scheidel hatten dies nach den Geschehnissen in der letzten Silvesternacht vorgeschlagen. Die Details, also zum Beispiel welche Flächen in der Innenstadt genau betroffen sind, stehen noch nicht fest. Die Verwaltung ist vom Magistrat mit deren Ausarbeitung beauftragt.

 

Beide Dezernenten begrüßen die Entscheidung des Magistrats: „Mit dem heutigen Grundsatzbeschluss setzen wir ein klares Zeichen für mehr Sicherheit und Rücksichtnahme in unserer Innenstadt. Der Schutz von Menschen, Gebäuden und der öffentlichen Ordnung hat oberste Priorität, insbesondere in der Silvesternacht, die für alle ein Fest der Freude sein soll“.

 

In den frühen Morgenstunden des 1.1.2025 war es auf dem Apostelplatz zu einem enormen Abbrand von Feuerwerkskörpern mit mehreren kleineren Brandgeschehen gekommen. Zudem wurden Einsatzkräfte der Feuerwehr mit Feuerwerkskörpern beschossen. Das Verbot von Böllern soll dazu dienen, den Bereich rund um die Apostelkirche wie bisher als Aufenthaltsfläche in geordneter Form zu erhalten.