Ab Montag werden die Begrenzungen der Teilnahmezahlen in den Trauerhallen aufgehoben, die Maskenpflicht bleibt jedoch bestehen.
Foto: Stadt Viernheim

Viernheim (Stadt Viernheim) – Am Samstag, den 2. April 2022, traten neue Corona-Regeln in Kraft und auf Grundlage des Bundesinfektionsschutzgesetzes liefen damit die bisherigen angeordneten Infektionsschutzmaßnahmen aus. Doch trotz der gelockerten Maßnahmen ist es für die Friedhofsverwaltung oberste Priorität, in Zeiten von COVID-19 und hohen Inzidenzen auch weiterhin bei Aufbahrungen, Trauerfeiern und Bestattungen auf den Viernheimer Friedhöfen den gesundheitlichen Schutz aller Beteiligten zu gewährleisten. Daher werden die Regelungen zum 11. April angepasst.

 

Die Begrenzungen der Teilnahmezahlen sowie der vorhandenen Bestuhlung in den Trauerhallen wird aufgehoben. Kondolenzlisten können wieder ausgelegt werden. Zum Schutz aller Beteiligten bleibt die Maskenpflicht bei Aufenthalten in den Aufbahrungsräumen sowie in der Trauerhalle jedoch bis auf weiteres bestehen. Verwendet werden können ein Mund-Nasen-Schutz oder eine FFP2-Maske. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder unter sechs Jahren und Personen, die durch ein ärztliches Attest befreit sind.

 

Bei Betreten der Aufbahrungsräume/Trauerhalle wird empfohlen, die Hände zu desinfizieren.

Ebenfalls wird empfohlen, auf eine Teilnahme an Trauerfeien zu verzichten, sollten zu diesem Zeitpunkt eigene grippeähnliche Symptome oder andere Krankheitszeichen vorliegen.

 

Die Friedhofsverwaltung behält sich vor, je nach Entwicklung der Infektionslage Änderungen an den Regelungen vorzunehmen.