Empfang der Fastnachtsprinzessinnen, Fastnachtsumzug, Sportlerehrung und Sportabzeichenverleihung betroffen

Wird 2022 nicht stattfinden: Der Fastnachtsumzug in Viernheim (Archivbild 2020) .
foto: Stadt Viernheim

Viernheim (Stadt Viernheim9 – Nach dem Bürgerempfang 2022 sowie einiger Großveranstaltungen im Rahmen der „Lebendigen Adventszeit“ sagt die Stadt Viernheim aufgrund der derzeitigen Pandemielage weitere städtische Veranstaltungen für die kommenden Wochen ab. Neben der derzeitigen dramatischen Lage sind auch die fehlende Perspektive einer sicheren Durchführung unter den 2G-Regelungen sowie die Planungsungewissheit ausschlaggebend.

 

Betroffen sind zum Einen die traditionellen Empfänge für die Stadtprinzessin des Karnevalvereins CdG 1915 e. V. und die Prinzessin der „Großen Drei“ am 2. und 9. Januar 2022 im Ratssaal des Rathauses. Bürgermeister Matthias Baaß und die Fastnachtsvereine haben sich für eine erneute Absage entschieden. Nicht alles, was auf der Grundlage der Corona-Verordnung mit Einschränkungen wie 2G grundsätzlich noch machbar wäre, sollte gerade angesichts der derzeitigen Situation auch noch stattfinden“, so Bürgermeister Matthias Baaß. Hinzukäme, dass der Charakter und die Stimmung der beiden gesellschaftlichen Veranstaltungen unter den aktuell geltenden Auflagen völlig verloren ginge.

 

Zum anderen muss auch der beliebte Fastnachtsumzug ausfallen, der alle zwei Jahre im Wechsel mit der Straßenfastnacht stattfindet und am 27. Februar 2022 wieder mehrere Kilometer durch die Stadt gezogen wäre. „Wir sehen hier keine Möglichkeit einer sicheren Durchführung, wie sie die derzeitige Gesamtsituation erfordern würde“, erklärt Baaß. Somit schließt sich die Stadt Viernheim den Städten Heppenheim, Bürstadt, Ludwigshafen und Lorsch an, die ihre Fastnachtsumzüge ebenfalls bereits abgesagt haben.

 

Aufgrund der derzeitigen Lage ist es der Stadt Viernheim auch nicht möglich, die Sportlerehrung sowie die Sportabzeichenverleihung, die ebenfalls für Februar 2022 vorgesehen waren, zu planen, weshalb auch diese Veranstaltungen aufgrund der Corona-Pandemie zum zweiten Mal in Folge nicht stattfinden können.

 

Die Sportabzeichen werden in Folge dessen an die Teilnehmenden postalisch zugestellt. Als Ersatz für die offizielle Sportlerehrung der Stadt Viernheim ist von Seiten des Kultur- und Sportamtes eine Alternative in Planung. Daher werden die Vereine trotzdem gebeten, bis 16. Januar 2022 die Erfolge ihrer Sportlerinnen und Sportler mit ihren Trainerinnen und Trainern aus den Jahren 2020 und 2021 an das Kultur- und Sportamt zu melden. Die Vereine erhalten hierzu ein Schreiben inklusive Meldebogen. Weitere Informationen gibt es auch auf der städtischen Homepage unter www.viernheim.de/sportlerehrungen.