Liebe Schützenschwestern, Liebe Schützenbrüder,

Entsprechend den aktuellen Corona Verordnungen gelten für den Sportschützen Verein 1953 e.V. Viernheim, ab dem 11.07.2021, folgende Regeln:
 
Aktuelle geänderte Bestimmungen
– Es muss keine Voranmeldung für die Teilnahme am Training vorgenommen werden.
– Es wird kein aktueller Corona-Test mehr benötigt.
 
Weiterhin gültige Regeln
– Die Abstandsregeln sind einzuhalten.
– Im Innenbereich des Schützenhaus besteht Maskenpflicht. 
– Weitere Regeln, siehe Hygienekonzept des Vereins im Aushang.
– Eine Anwesenheitsliste muss geführt werden – oder alternativ Aufenthaltsregistrierung
  über die LUCA-App
– Der Aufenthalt in den Innenräumen des Schützenvereins ist untersagt. Nur Anmeldung
  beim Schießleiter.
– Der Schankbetrieb ist geschlossen.
– Der Aufenthalt im Freien ist bis zu 25 Personen möglich.
 
Bitte auch daran Denken das auf dem 10m Stand und auf dem 25m Stand nur jeder zweite Stand belegt werden kann.
 
Damit wir die Trainingstage und -Zeiten umsetzen können, benötigen wir zu den Trainingstagen und -Zeiten eine entsprechende Standaufsicht. Trainingstage, an denen keine Standaufsicht vorhanden ist , müssen sonst leider abgesagt werden.
Der Vorstand behält sich vor die Regeln und Trainingszeiten entsprechend der Corona Situation anzupassen.
 
Bleibt gesund!
Der Vorstand