Sterben kostet Geld – Welche Kosten entstehen bei einer Beerdigung konkret?

Foto: Roland Schwöbel
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Viernheim (Stadt Viernheim) – Mindestens 3.000 Euro müssen Hinterbliebene im Todesfall berappen. Viel Geld für eine Beerdigung, weshalb sich manche mit dem Gedanken tragen, ihrer verstorbenen Großmutter am liebsten unterm Kirchbaum im eigenen Garten eine letzte Ruhestatt einzurichten, heißt es in einer Pressemitteilung der städtischen Presse- und Informationsstelle. Doch das verbietet das Gesetz. Deshalb ist es ratsam, sich schon frühzeitig mit Bestattungskosten auseinanderzusetzen. Diese bestehen aus drei Komponenten: Bestatterleistungen (Überführung, hygienische Versorgung, Aufbahrung und Formalitäten). Den größeren Brocken machen die kommunalen Gebühren aus. Zuletzt Grabpflege und Grabstein.

Ein Blick in die Friedhofsgebührenordnung der Stadt Viernheim zeigt, dass der Tod, besser gesagt eine Bestattung, viel Geld kostet.

Gebührenarten

Für die Benutzung der Trauerhalle / Friedhofskapelle werden auf beiden Friedhöfen 468 Euro erhoben. Für die Benutzung der Orgel 37 Euro, für die Benutzung einer Kühlzelle je angefangenen Tag 18 Euro und für die Benutzung des Waschraumes für rituelle Waschungen (Muslime) im Totenhaus 256 Euro.

Und wie sieht es bei den Bestattungsgebühren aus? Das Ausheben und Schließen eines Grabes samt Transport des Sarges von der Leichenhalle zum Grab kostet 988 Euro (Normaltiefe) und 1.180 Euro (Tieferlegung).

Bei der Beisetzung von Urnen werden folgende Gebühren berechnet: Für die Beisetzung in einem Urnengrab in die Erde / eine Erdgrabstätte oder  in einem Feld für anonyme Urnenbeisetzungen 270 Euro und in einer Urnenwand (Wahlgrabstätte) oder in einer Baumgrabstätte je Urne 149 Euro.

Nicht billig ist eine Umbettung: 1469 Euro für Verstorbene (innerhalb des Friedhofs), 529 Euro für Aschenurnen.

Erwerb des Nutzungsrechts an einer Reihengrabstätte und Urnenreihengrabstätte

Für die Überlassung einer Reihengrabstätte zur Erdbestattung und die Nutzung der Friedhofseinrichtungen und -anlagen einschließlich der Grababräumung nach Ablauf der Ruhezeit werden folgende Gebühren erhoben: 800 Euro für ein Reihengrab, 1.725 Euro für ein Rasenreihengrab. 700 Euro kostet ein Urnenreihengrab, 1325 ein Rasenurnenreihengrab. Für die Überlassung eines Urnengrabes in einem anonymen Gemeinschaftsfeld berechnet die Friedhofsverwaltung 775 Euro.

Erwerb von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten und Urnenwahlgrabstätten

Eine Wahlgrabstätte für die Dauer von 35 Jahren kostet zwischen 1.575 Euro und 7.945 Euro. Am billigsten ist ein einstelliges Wahlgrab zur Erdbestattung von zwei Verstorbenen, am teuersten ein zweistelliges Rasenwahlgrab für vier Verstorbene.

Und wie teuer ist eine Urnenwahlgrabstätte? Je nach Urnenbelegung ist man mit 1.015 Euro, 1.295 Euro oder 1.330 Euro dabei. Etwas teurer sind die Rasenurnenwahlgräber: 1.890 oder 2.275 Euro. Die Kosten für ein Baumgrab zur Belegung mit ein bis zwei Urnen geht in die gleiche Richtung: 2.030 Euro.

Etwas bescheidener nehmen sich die Beträge für die Verlängerung von Nutzungsrechten an einer Wahlgrabstätte bzw. Urnenwahlgrabstätte aus: zwischen 31 und 227 Euro.

Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen und Grabeinfassungen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Diese Genehmigung beträgt 102 Euro.