Einkäufe erledigen, ein Rezept vom Arzt besorgen oder beim Reinigen der Wohnung helfen – auch diese Dienste können über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden.
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Viernheim (Stadt Viernheim) – Im Laufe des Alters kann der Alltag zur Herausforderung werden: Einkaufen, Wäsche waschen, Fenster putzen und den Haushalt führen werden zu einer Belastung. In vielen Fällen gibt es hilfsbereite Nachbarn, Freunde oder Bekannte, die gerne Aufgaben übernehmen. Die hilfsbedürftigen Menschen haben aber oftmals den Wunsch, sich bei den ehrenamtlichen Helfern nach verrichteter Arbeit erkenntlich zu zeigen. Das ist in Hessen seit dem 1. Oktober 2022 durch den Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung möglich.

 

Der Entlastungsbetrag ist eine Zusatzleistung der Pflegeversicherung, die jedem Pflegebedürftigen in den Pflegegraden 1 bis 5 zusteht. Nachbarschaftshelfer können 125,00 Euro bei bis zu drei Personen abrechnen.

 

Wie das funktioniert und was dabei zu beachten ist, darüber informiert das SeniorenBüro in Kooperation mit der Fachstelle „Leben im Alter“ des Kreises Bergstraße bei einer Veranstaltung am kommenden Donnerstag, den 26. Januar 2023, um 18.30 Uhr in der Selbstverwalteten-Begegnungs-Stätte 55+ (Am Schillerplatz 1A). Dabei wird Alexandra Löchelt von der Fachstelle „Leben im Alter“ das Thema bei dem Informationsabend ausführlich und verständlich erklären und die entstehenden Fragen beantworten. Die Veranstaltung ist kostenfrei, eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.