Darmstadt (RP) – Die Firma RWE will in Biblis am Standort des ehemaligen Kernkraftwerks ein Gasturbinen-Kraftwerk bauen und betreiben. Die diesbezüglichen Unterlagen können ab dem 21. September 2020 an mehreren Orten sowie im Internet eingesehen werden. Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt ist die immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbehörde in dem Verfahren, bei dem die Öffentlichkeit zu beteiligen ist.

Die RWE Generation SE hat beim RP die Errichtung und den Betrieb eines Gasturbinenkraftwerks mit 1.080 Megawatt (MW) Feuerungswärmeleistung und 430 MW elektrischer Leistung bei einer maximalen Betriebsdauer von 1.500 Stunden im Jahr beantragt. Das Kraftwerk soll zum 1.10.2022 in Betrieb gehen. Hierzu hat RWE der Behörde neben dem Antrag einen Bericht vorgelegt.

Die Antragsunterlagen liegen vom 21. September bis 20. Oktober beim RP in Darmstadt (Wilhelminenstraße 1-3/Zimmer 2.059) aus und können dort während der Dienststunden eingesehen werden – um eine vorherige telefonische Terminvereinbarung wird gebeten (Tel. 06151-123752). Außerdem liegen die Pläne im gleichen Zeitraum an folgenden Orten aus und können dort während der Dienststunden eingesehen werden – außer in Biblis wird jeweils um eine vorherige telefonische Terminvereinbarung gebeten:

  • Rathaus der Stadt Biblis, Darmstädter Straße 25
  • Stadtverwaltung Worms/Abteilung 3.05 – Umweltschutz und Landwirtschaft, Ludwigsplatz 5 (Tel. 06241-8533510)
  • Rathaus der Verbandsgemeinde Eich, Hauptstraße 26 (Tel. 06246-690)
  • Rathaus der Gemeinde Groß-Rohrheim, Rheinstraße 14 (Tel. 06245-907770).

Der Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung sowie mehrere Stellungnahmen Dritter sind während des genannten Auslegungszeitraums über das Portal https://www.uvp-verbund.de/he abrufbar. Die Antragsunterlagen können in dem Zeitraum zudem auf der Internetseite des Regierungspräsidiums (rp-darmstadt.hessen.de) unter Presse/Öffentliche Bekanntmachungen/Umweltrecht eingesehen werden.

Wer Einwände gegen das Vorhaben von RWE hat, kann diese bis zum 20. November 2020 schriftlich bei den genannten Auslegungsstellen oder per Email an Genehmigung-IVDa-431@rpda.hessen.de erheben.