Die Lärmaktionsplanung hat auch zu dieser Geschwindigkeitsbegrenzung in Erbach geführt.
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Darmstadt (RP) – Am Montag, 4. Mai 2020 treten die Teilpläne der dritten Runde zum Lärmaktionsplan Hessen für die Landkreise im Regierungsbezirk Darmstadt und für die Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt, Offenbach und Wiesbaden in Kraft. Während sich der Plan für die Landkreise auf die Betrachtung des Straßenverkehrslärms beschränkt, werden im Plan für die Ballungsräume auch Lärmminderungsmaßnahmen an den Haupteisenbahnstrecken des Bundes abgebildet, die das Eisenbahnbundesamt betrachtet hat. Ein Schwerpunkt liegt auch auf der Abbildung der geplanten Schieneninfrastrukturprojekte im Rhein-Main-Gebiet.

In den vergangenen dreieinhalb Jahren sind zunächst die Lärmkartierung des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) sowie Prüfaufträge aus der zweiten Runde des Plans analysiert worden. Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt entwickelte dann unter Mitwirkung der Öffentlichkeit konkrete Vorschläge für Lärmminderungsmaßnahmen, die von den jeweiligen Fachbehörden nun geprüft und ggf. umgesetzt werden.

Insgesamt wurden in den beiden Teilplänen insgesamt 880 Lärmkonfliktpunkte abgebildet. Zur Lösung dieser Konflikte wurden Minderungsmaßnahmen geprüft und vorgeschlagen. Eine Vielzahl von diesen Lärmminderungsmaßnahmen ist bereits umgesetzt worden. Hierzu zählen Geschwindigkeitsbeschränkungen zum Schutz der Anwohner vor Lärm an 28 innerörtlichen Straßenabschnitten. Hinzu kommen bauliche Schallschutzmaßnahmen, die vor allem aus Zuschüssen zu Schallschutzfenstern und Belüftungseinrichtungen sowie Fahrbahndeckensanierungen – gegebenenfalls unter Einsatz von lärmminderndem Asphalt – bestehen.

Das HLNUG hat inzwischen eine Gesamtlärmkarte veröffentlicht (http://laerm.hessen.de), die  unter anderem die Grundlage zur Ausweisung sogenannter ruhiger Gebiete bildet. Dies sind Flächen, die vor einer Zunahme des Lärms geschützt werden sollen, um den Menschen Erholung zu bieten. So konnte in der aktuellen Runde der Planung bereits das erste ruhige Gebiet in Sulzbach (Taunus) festgesetzt werden. Auch von anderen Kommunen als ruhige Gebiete vorgeschlagene Flächen befinden sich bereits im konkreten Prüfverfahren oder in der konzeptionellen Gestaltung. Das RP begleitet die Festsetzung von weiteren ruhigen Gebieten und die Umsetzung der im Lärmaktionsplan vorgesehenen Lärmminderungsmaßnahmen.

Die Pläne können ab Montag, 4. Mai auf der Website des Regierungspräsidiums (rp-darmstadt.hessen.de) unter Presse/Öffentliche Bekanntmachungen/Verkehr/Umgebungslärm eingesehen werden.

Hintergrund:

Die EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm sowie das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) schreiben eine Lärmminderungsplanung vor. Ziel ist, schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Die Lärmminderungsplanung umfasst die Lärmkartierung sowie die Erstellung von Lärmaktionsplänen. Auf Grundlage dieser Karten werden dann unter Mitwirkung der Öffentlichkeit Lärmaktionspläne aufgestellt, die Maßnahmen und Konzepte zur Verminderung der Lärmbelastung enthalten. Hiermit sind in Hessen die Regierungspräsidien betraut.

Die Lärmaktionsplanung ist ein kontinuierlicher Prozess, dessen Sachstand alle 5 Jahre abgebildet wird.