Viernheim (Stadt Viernheim) – Das Viernheimer Ortsgericht ist in der Zeit vom 24. März bis einschließlich 7. April 2022 nicht besetzt. Das Schiedsamt ist hiervon nicht betroffen, allerdings im gleichen Zeitraum lediglich mittwochs und donnerstags vormittags von 8 bis 12 Uhr telefonisch unter der Nummer (06204) 9292074 erreichbar.

 

Ab dem 13. April sind beide Stellen wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten mittwochs von 14 bis 17 Uhr und donnerstags von 9 bis 12 Uhr erreichbar. Die Bürgerinnen und Bürger werden um Beachtung gebeten.