Foto: Stadt Viernheim

Viernheim (Stadt Viernheim) – Die Wirtschaftsförderung der Stadt Viernheim möchte auf die modernisierten Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) hinweisen. Der von der Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e. V. (AWV) entwickelte und bereits mehrmals überarbeitete Leitfaden stellt diese Neuerungen übersichtlich dar. Die gegenwärtige Aktualisierung des Leitfadens fand in Zusammenarbeit mit zahlreichen Wirtschaftskammern und Wirtschaftsverbänden statt. Der im März 2018 von der Arbeitsgemeinschaft erstmals veröffentlichte Praxisleitfaden wurde erweitert, aktuelle Entwicklungen wurden aufgenommen. Diese sollen vor allem kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie deren steuerlichen Beratern helfen. Die neuen Regelungen sind seit Anfang 2020 anzuwenden und verstehen sich als umfassende Orientierungshilfe für ein besseres Verständnis der GoBD.

Neben Verschärfungen, die vor allem Stornobuchungen, Einzelaufzeichnungspflichten und Regelungen zur Zeitnähe betreffen, gibt es auch einige Erleichterungen.

Vorgesehen sind diese bei der Darstellung barer und unbarer Geschäftsvorfälle, Erleichterungen bei der Aufbewahrung von PDF-Kontoauszügen, hybriden Formaten sowie bei Systemmigrationen. Auch die Zulässigkeit von „Mobilem Scannen“ (bspw. das Abfotografieren eines Belegs via Smartphone).

Ziel des Leitfadens 2.0 soll sein, Betrieben praktische Hilfestellungen zu geben. Es werden Wege aufgezeigt, wie sich Neuerungen unkompliziert umsetzen lassen, welche den Lesern die Sicherheit geben sollen, qualifizierte Entscheidungen zu treffen. Klar muss jedoch auch sein, dass nicht alle Unsicherheit, die bei zunehmender digitaler Buchführung auftreten, ausgeräumt werden können. Aus diesem Grund wird stetig an Fortsetzungen gearbeitet, um aktuelle Entwicklungen und Hinweise gleich verarbeiten zu können.

Ausdrücklich weist die AWV darauf hin, dass es sich beim Praxisleitfaden um ein sogenanntes „Lebendes Dokument“ handelt, welches stetig an neueste Entwicklungen angepasst wird. Infos zu Neuerungen werden auf der AWV-Webseite bekanntgemacht, dort kann man auch den neuen Leitfaden kostenfrei als Printausgabe bestellen oder kostenfrei als PDF herunterladen.

Weitere Infos sowie zur Bestellung des Leitfadens unter: www.awv-net.de