Foto: Stadt Weinheim

Weinheim (Stadt Weinheim)Das Gebäude hat schon für so viele Schlagzeilen gesorgt, der Turm der Hildebrandschen Mühle im Birkenauer Tal am Weinheimer Ortsausgang ist fast schon ein Wahrzeichen. Lange Jahre befand sich das Areal mit dem markanten Siloturm und der schicken Villa in einem Dornröschenschlaf. Aber im Hintergrund mahlen die Mühlen der Investoren und der Weinheimer Stadtplanung weiter. „Wir haben in der langen Geschichte der Planungen rund um die Mühle noch nie ein so ernsthaftes Investoreninteresse gespürt“, erklärte Oberbürgermeister Manuel Just. Der Ausschuss für Technik, Umwelt und Stadtentwicklung sprach sich am Mittwoch dafür aus, den Investoren möglichst viel Spielraum für verschiedene Nutzungen einzuräumen. Eine entsprechende Empfehlung gab der Ausschuss an den Gemeinderat, der am Mittwoch, 12. Juli, tagt. Zuletzt waren Planungen für Seniorenwohnen und eine entsprechende Einrichtung vorgelegt worden.

Neu ist: Jetzt könnte es auch um sozial geförderten Wohnraum gehen. Der Ausschuss machte den Weg hierzu frei.

Zwar sei der Projektentwickler weiterhin für das ursprüngliche Konzept in Gesprächen mit interessierten Betreibern. Aber angesichts der angespannten gesamtwirtschaftlichen Lage werde nun parallel nach „alternativen Nutzungen“ gesucht – gewissermaßen also nach einem „Plan B“ für den Fall, dass sich die ursprüngliche Idee nicht realisieren lässt. Konkret: Geprüft werde die Umsetzung einer Wohnbebauung „mit Präferenz für den sozial geförderten Mietwohnungsbau“. Stadtverwaltung und Politik unterstützen die neue Idee, die mit den Zielen des Sanierungsgebietes vereinbar sei. „Zudem könnte mit bis zu 80 geförderten Wohneinheiten ein wirklich großer Schritt im sozial orientierten Wohnungsbau in Weinheim erreicht werden“, bekräftigte der OB in der Sitzung erneut. Vertreter der Fraktionen betonten, dass sie auch eine Nutzung für sozial geförderten Wohnraum angesichts des hohen Bedarfs für sinnvoll erachten.

Der ATUS sprach sich auch für eine Erweiterung des Sanierungsgebiets um ein östlich angrenzendes Grundstück aus, das der Eigentümer der Mühle bereits 2022 gekauft hat. Außerdem soll die Frist für die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen bis zum 31. Dezember 2027 verlängert werden.