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Viernheim (Vo) – Seit Dienstagabend ist es amtlich, die Landesregierung hat die Maskenpflicht für Hessen beschlossen. Diese gilt ab kommenden Montag, 27. April 2020. Wer ein Geschäft, auch Banken und Postfilialen betritt und mit Bus oder Bahn unterwegs ist, muss eine Mund-und Nasenmaske tragen, eine sogenannte Alltagsmaske.

Was ist mit einer Maske gemeint? Auch eine selbstgenähte Geschichtsmaske, die waschbar ist, oder ein Tuch oder Schal gelten, diese Maskenpflicht trägt dazu bei, die Ausbreitung des Corona-Virus zu verringern. Mit dem tragen schützt man andere Personen vor einer möglchen Ansteckung.

Es gibt jedoch Ausnahmen, die gelten für Kinder unter sechs Jahren oder Menschen die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder einer Behinderung keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können.

Die Kontaktbeschränkungen und die Abstandsregelung, wird durch das Tragen einer Alltagsmaske nicht ausgesetzt. Die professionellen medizinischen Masken müssen dem medizinischen Personal vorbehalten sein. Auch im Nachbarbundesland Baden-Württemberg gilt ab kommenden Monttag die Maskenpflicht.

In vielen Geschäften können sie selbstgenähte Altagsmasken kaufen oder sie schauen im Internet, da gibt es viele Anleitungen auch für Personen die nicht nähen können, gibt es Vorschläge wie man sich eine Maske ohne nähen selbst machen kann.

Wer wiederholt in Geschäften, Busen und Bahnen ohne Maske angetroffen wird, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Also denken sie daran, ab Montag eine Maske in den oben genannten Plätzen eine Maske oder Schal zu tragen.

Passen sie auf sich auf und bleiben sie gesund.