Weinheim (Stadt Weinheim) –  Mit der schrittweisen Wiedereröffnung der Dienstsstellen der Weinheimer Stadtverwaltung am Montag, 4. Mai,  führt die Stadt Weinheim eine Maskenpflicht für Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr ein. Der Zutritt zu öffentlichen Räumen ist nur mit Mund-Nasen-Bedeckung zulässig. Dabei orientiert sich die Stadt an Richtlinien des Städtetages und einer praktizierten Regelung des Landratsamtes, die sich auch auf die Weinheimer Dienstsstellen bezieht sowie auf die vom Land vorgegebene Maskenpflicht beim Einkaufen und in den öffentlichen Verkehrsmitteln.
Als ausreichend werden aber die so genannten „Alltagsmasken“ angesehen. Ab dem 4. Mai 2020 werden – nach Terminvereinbarung – wieder alle Bürgerdienste der Stadt angeboten. Bei der Terminvereinbarung werden die Bürgerinnen und Bürger auf die Maskenpflicht hingewiesen.