Mannheim (MAG) – Das Stuttgarter Gesundheitsministerium hat in einer Pressemitteilung vom gestrigen Dienstag (10.03.2020) https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/gesundheitsminister-manne-lucha-bringt-verordnung-zum-verbot-von-grossveranstaltungen-auf-den-weg/) angekündigt, ein Verbot von Großveranstaltungen zu erlassen. Die Dauer des Verbotes ist noch nicht sicher absehbar, laut Presseveröffentlichungen hat jedoch eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums mitgeteilt, das Verbot gelte „bis auf weiteres“. Damit kann auch der Maimarkt 2020 nicht durchgeführt werden.

Wir bedauern diese Entwicklung sehr. Gleichzeitig geht der Schutz der Gesundheit von Besuchern, Ausstellern und Mitarbeitern vor.

Wir bitten Aussteller und Besucher, den aktuellen Entwicklungen Rechnung zu tragen und empfehlen, vorerst keine Ausgaben als Vorbereitung auf den Maimarkt zu tätigen. Bereits gekaufte Vorverkaufstickets werden bei der jeweiligen Vorverkaufsstelle bzw. in der Hauptverwaltung am Maimarktgelände erstattet.

Die Verfügung der Behörden ist abzuwarten. Wir werden Sie informieren.