Mannheim-Neuostheim (ots/Polizeipräsidium Mannheim) – Im Verlauf der Techno-Veranstaltung „Time-Warp 2019“ wurden durch das Polizeipräsidium Mannheim umfangreiche Kontrollmaßnahmen auf den Verkehrsrouten in Richtung und aus Richtung des Veranstaltungsgeländes durchgeführt. Weiter wurden verdächtige Personen auf dem Veranstaltungsgelände wie auch im örtlichen Umfeld kontrolliert.

Auch durch den Fahndungsdienst des Verkehrskommissariats Walldorf wurden begleitende Kontrollmaßnahmen bis zum späten Sonntagnachmittag  (7.4.2019) durchgeführt. Dabei wurden 48 Fahrzeuge und 390 Personen überprüft und 119 Delikte wegen Drogenbesitzes und des Verdachts des Drogenhandels sowie eine Straftat wegen Verkehrsteilnahme unter Drogeneinfluss festgestellt. Die Beamten stellten hierbei Rauschmittel verschiedenster Art sowie rund 1.000 Euro mutmaßliches Dealgeld sicher. Deren Ergebnisse standen bis zur Veröffentlichung der Pressemeldung Nr. 2 noch nicht fest. Das am Sonntagabend bekannt gegebene Endergebnis der polizeilichen Maßnahmen muss daher ergänzt werden und stellt sich nun folgendermaßen dar:

Insgesamt wurden 403 Fahrzeuge und 1.751 Personen kontrolliert. Bei 85 Fahrzeugführern mussten Blutproben entnommen werden. Hier bestand überwiegend der Verdacht auf Drogenbeeinflussung. Vereinzelt ergaben sich auch Anhaltspunkte für eine Alkoholbeeinflussung. Gegen diesen Personenkreis wird nun wegen Fahrens unter Drogen- oder Alkoholeinfluss ermittelt.

Darüber hinaus gingen zwischenzeitlich 24 Anzeigen wegen weiterer Straftaten bei der Polizei ein, darunter fünf Raubdelikte (vom Hals gerissener Schmuck), 10 Diebstähle und mehrere Körperverletzungen.

Insgesamt wurden 449 Strafverfahren eingeleitet, darunter 340 Drogendelikte und 85 Delikte wegen Fahrens und Alkohol- oder Drogeneinfluss.

Der eingesetzte Rettungsdienst wurde zu rund 345 Hilfeleistungen gerufen. 13 Personen mussten zur Behandlung in umliegende Krankenhäuser eingeliefert werden. Während der Veranstaltung war ein Beschwerdetelefon eingerichtet. Hier gingen 8 Meldungen bezüglich ruhestörenden Lärms ein.