Mannheim (Stadt Mannheim) – Aufgrund der derzeitigen Trockenheit weist die Stadt Mannheim aktuell wieder auf das Thema „Grillverbot“ hin. Im Stadtgebiet herrscht ein generelles Grillverbot, sobald der Waldbrandgefahrenindex Stufe 4 oder höher erreicht hat. Diese Regelung gilt auch für die Grillplätze und Feuerstellen in den Mannheimer Wäldern. Beide sind derzeit ohnehin gesperrt, um die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen.
Die Grillverbots-Regelung gilt ebenso für die Grillstationen im Strandbad. Dort ist das Grillen zudem nur noch in der ausgewiesenen Grillzone erlaubt.
 
Entsprechend der jeweiligen Wetterlage kann die Waldbrand-Gefahrenstufe von Tag zu Tag variieren. Welche Gefahrenstufe herrscht, ist stets aktuell auf der Homepage des Deutschen Wetterdienstes unter https://www.dwd.de/DE/leistungen/waldbrandgef_bl/waldbrandgefbl.html einsehbar.
Der städtische Ordnungsdienst wird, sofern ein Grillverbot besteht, entsprechend kontrollieren. Wer gegen das Verbot verstößt, muss ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro zahlen.
 
Regeln in den Wäldern
 
Autos sollten keinesfalls abseits von befestigten Plätzen (Asphalt oder Schotter) abgestellt werden, da sich trockenes Laub oder Gras durch heiße Autoteile entzünden kann. Auch weggeworfene Glasflaschen können in Verbindung mit Sonnenlicht ganze Waldbrände auslösen, da sie wie ein Brennglas wirken.
Das Rauchen im Wald ist laut Landeswaldgesetz von März bis Oktober generell untersagt, unabhängig von der aktuellen Risikolage.
 
Im Notfall müssen Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge schnell in den Wald kommen. Daher ist es wichtig, Schranken und Wege freizuhalten. Die Stadtverwaltung bittet zudem alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher, ihren Abfall mitzunehmen oder in den bereitgestellten Mülleimern vor Ort zu entsorgen.
 
Welche Regeln generell zum Thema „Grillen auf öffentlichen Grünflächen“ zu beachten sind, kann auf der städtischen Homepage unter https://www.mannheim.de/de/service-bieten/gruene-stadt/freizeit-im-gruenen/grillen-in-mannheim nachgelesen werden.