Mannheim-Neckarstadt (ots/Polizeipräsidium Mannheim) –Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft und des Polizeipräsidiums Mannheim:

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim wurden ein 19-Jähriger dem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Mannheim vorgeführt. Dieser erließ Haftbefehl.

Der Beschuldigten steht – wie mit polizeilicher Meldung vom 17. Juni berichtet – im dringenden Verdacht, am Samstagabend unter Vorhalt einer Schusswaffe eine schwere räuberische Erpressung begangen zu haben.

Er betrat gegen 21.30 Uhr einen Supermarkt in der Lange Rötterstraße im Stadtteil Neckarstadt-Ost und forderte das Bargeld aus der Kasse. Nach der Aushändigung des Geldes, mehrere Hundert Euro, soll er zu Fuß vom Tatort geflüchtet sein.

Nach Übernahme der Sachbearbeitung durch die Beamten des Raubdezernats des Kriminalkommissariats Mannheim konzentrierten sich die Ermittlungen rasch auf den heranwachsenden Ludwigshafener. Im Zuge einer auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim durchgeführten Wohnungsdurchsuchung stieß die Kriminalpolizei auf bei Tatausführung getragene Kleidung.

Nach der vorläufigen Festnahme und nach Einräumen der Tat wurde der Beschuldigte am Mittwochnachmittag dem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Mannheim vorgeführt, der auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim Haftbefehl erließ. Anschließend wurde der Mann in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.