Mannheim (Stadt Mannheim) – Flache Wege, kurze Distanzen meist unter fünf Kilometer – sogar auf die andere Rheinseite – und absolut klimafreundlich: Das Fahrrad bietet sich in Mannheim als Fortbewegungsmittel im Alltag und in der Freizeit an. Doch die Bereitschaft, es zu nutzen, hängt unter anderem maßgeblich davon ab, wie sich das Angebot an Abstellmöglichkeiten gestaltet. Im öffentlichen Raum hat die Stadt bereits viele Abstellanlagen geschaffen, im Laufe des aktuellen Jahres sollen an 57 Standorten mit besonderem Schwerpunkt auf die Innenstadt zu den bereits bestehenden rund 1700 rund 350 weitere Abstellplätze hinzukommen. Jetzt soll auch im privaten Bereich verbessert werden: Künftig sind Bauherren dazu verpflichtet, ausreichend Fahrradstellplätze zur Verfügung zu stellen. Die „Satzung der Stadt Mannheim über die Verpflichtung zur Herstellung und Bereithaltung von Fahrradstellplätzen“, kurz Fahrradstellplatzsatzung, wurde im jüngsten Ausschuss für Umwelt und Technik mehrheitlich beschlossen und gilt für alle Neubauten in den Bereichen Wohnen, Arbeiten, Ausbildung, Einkaufen und Freizeit.
 
„So wie es bereits gängige Praxis ist, für Fahrzeuge einen Stellplatzschlüssel zu definieren, tun wir dies nun auch für Fahrräder. Sie nehmen weniger Platz ein und sind obendrein klimaneutral – umso mehr sollten wir ihnen einen geschützten und sicheren Raum bieten. Die Fahrradstellplatzsatzung ist ein weiterer Schritt hin zu einer nachhaltigen Stadtentwicklung und schafft einen zusätzlichen Anreiz, statt dem Auto das Rad zu nutzen“, bewertet Baubürgermeister Ralf Eisenhauer den Beschluss. Gemäß der Satzung soll der Platz pro Fahrrad je zwei Meter lang und 70 Zentimeter breit dimensioniert sein. Außerdem muss die Anlage diebstahlsicher und wettergeschützt gebaut werden. Im Bereich von Wohnungen sieht der Schlüssel beispielsweise einen Stellplatz pro 40 Quadratmeter Gesamtwohnfläche vor, bei großflächigeren Einzelhandelsbetrieben einen Stellpatz pro 60 Quadratmeter Verkaufsfläche.
 
Bundesweit einzigartig ist, dass die Satzung auch Lastenräder berücksichtigt. So muss für diese ab jedem zehnten Fahrradstellplatz zusätzlich eine Fläche von fünf Quadratmetern bereitgestellt werden, die Lastenrädern, Tandems oder ähnlichen Sonderformen vorbehalten sind.
 
Die Satzung ist ab sofort einsehbar unter www.mannheim.de/bauleitplanun