Mannheim: Information der Stadt Mannheim zur OB-Wahl am 18. Juni 2023
Mannheim (Stadt Mannheim) – Die Stellenausschreibung für die OB-Wahl 2023 wird am Freitag, 17. März 2023, veröffentlicht.
Bewerbungen können frühestens am 18. März 2023 ab 0 Uhr schriftlich bei der Stadt Mannheim, Wahlbüro – Geschäftsstelle des Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses –, E 5, 68159 Mannheim eingereicht werden. Vorher eingehende Bewerbungen dürfen nicht berücksichtigt werden. Bewerbungsschluss ist am 22. Mai 2023, 18 Uhr. Die erforderlichen Anlagen können innerhalb der Einreichungsfrist nachgereicht werden. Innerhalb dieser Frist können Bewerbungen auch wieder zurückgenommen werden.
Die Reihenfolge des Eingangs der Bewerbungen bestimmt die Reihenfolge auf dem Stimmzettel. Über die Reihenfolge von Bewerbungen, die gleichzeitig eingehen, entscheidet das Los. Alle Bewerbungen, die bis zum 20. März 2023 vor 7.30 Uhr im Hausbriefkasten von E 5 (andere Briefkästen der Stadtverwaltung sind nicht zulässig) ankommen, gelten als gleichzeitig eingegangen. Ebenfalls als gleichzeitig eingegangen gelten Bewerbungen, die nach Dienstschluss und vor 7.30 Uhr des nächsten Arbeitstags im Briefkasten eingehen.
Weitere Einzelheiten – auch zur eventuell erforderlichen Neuwahl am 9. Juli 2023 – werden im Ausschreibungstext beschrieben.
Für Fragen zu den OB-Wahlen steht das Wahlbüro der Stadt Mannheim telefonisch unter 0621/293-9566 oder per E-Mail an wahlbuero@mannheim.de zu Verfügung.
Bei der Wahlwerbung sind die Plakatierungsrichtlinien der Stadt Mannheim in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Zuständig ist die Event & Promotion Mannheim GmbH, Seckenheimer Landstraße 174, 68163 Mannheim (Gelände Rhein-Neckar-Flugplatz), Tel.: 0621/ 12 18 23-00, Fax: 0621/ 12 18 23-10, E-Mail: info@ep-ma.de. Um die Gleichbehandlung aller Wahlvorschläge gewährleisten zu können, müssen Standortwünsche für Großflächentafeln im öffentlichen Raum oder Anmietungswünsche für Werbeflächen der Event & Promotion Mannheim GmbH dort bis zum 3. April 2023, 12 Uhr, angemeldet werden, damit sie bei der ersten Verteilung berücksichtigt werden können.
Weitere Informationen sind unter www.mannheim.de/nachrichten/information-der-stadt-mannheim-zur-ob-wahl zu finden.