Mannheim/Heidelberg: Gemeinsame Fahrradfahrer- und E-Scooter-Kontrollwoche des Polizeipräsidiums Mannheim und den Städten Heidelberg und Mannheim
Mannheim / Heidelberg (ots/Polizeipräsidium Mannheim) – Aufgrund eigener Feststellungen im täglichen Streifendienst sowie der Ergebnisse einer Kontrollwoche im August und die Auswertungen der Verkehrsunfallzahlen, haben dazu geführt, dass ab Montag, 04. November 2019, sowohl die städtischen Ordnungsdienste als auch Beamten des Polizeipräsidiums Mannheim den Fokus bei Kontrollen auf Radfahrer und E-Scooter-Fahrer legen. Die intensiven Kontrollen sind zunächst bis Sonntag, 17.11. angesetzt.
Durch gezielte Fahrrad- und E-Scooter-Kontrollen sollen die Verkehrsteilnehmer zu verkehrsgerechtem und sicherem Verhalten im öffentlichen Straßenverkehr angehalten werden. Einerseits werden alle festgestellten Verstöße konsequent geahndet, gleichzeitig liegt ein Schwerpunkt in der Prävention, wo mit verkehrserzieherischen Gesprächen zu einer künftig sichereren Verkehrsteilnahme beigetragen werden soll.
Radfahrer:
Nach mehrjähriger Erfahrung mit der Aktion plus5 in Heidelberg ist zu konstatieren, dass Aufklärung allein nicht in dem erforderlichen Maße zur Verhinderung von Verkehrsunfällen unter Beteiligung von Fahrradfahrern ausreichend ist. In der Vergangenheit kam es zu mehreren Verkehrsunfällen im örtlichen Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Mannheim mit zum Teil schwer verletzten Fahrradfahrern. Hierbei war im vergangenen Jahr eine deutliche Zunahme sowohl im Bereich Heidelberg, als auch in Mannheim, festzustellen: In Heidelberg stieg die Zahl der Radunfälle um 15,3 % auf 376 (2017:326). Dabei verunglückten 313 (2017:274) Radfahrende (+14,2 %). In Mannheim ist gar eine Zunahme um 19,1 % zu beklagen. Hierbei verunglückten 347 (2017:284) Radfahrende (+22,2 %).
Nicht allein rücksichtsloses Verhalten von Kraftfahrzeugfahrern gegenüber von Radfahrern, sondern häufig auch die Missachtung der Verkehrsregeln durch die beteiligten Fahrradfahrer war hierbei als Unfallursache feststellbar. Ein nicht zu vernachlässigender Aspekt dabei ist sicherlich der aus der Unfallforschung bekannte Effekt, dass tägliche Routine das Gefahrenbewusstsein überlagern und es dadurch zu Fehleinschätzung von Verkehrssituationen und der eigenen Fähigkeiten kommen kann.
E-Scooter:
Nach Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) wurden mit Beginn August 2019 im innerstädtischen Bereich der Städte Mannheim und Heidelberg, nach Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit der VRN, E-Tretroller (EScooter) der Firma „Tier“ an verschiedenen Örtlichkeiten zur Nutzung bereitgestellt. Gleichzeitig wurden/werden viele E-Tretroller privat gekauft und im öffentlichen Verkehr betrieben. Inzwischen konnte auch durch eigene Wahrnehmungen festgestellt werden, dass viele Fahrer die E-Scooter verkehrswidrig verwenden.
Häufigste Fehler:
-Fahrten zu zweit
-Benutzung der Gehwege
-Fahrten innerhalb von Fußgängerzonen
-Fahrten auf Fahrbahnen entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung
-Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz
-Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss
Die genutzten E-Scooter werden aber auch behindernd auf Verkehrsflächen und auf Gehwegen sowie an Örtlichkeiten, wo dies ausdrücklich untersagt ist, abgestellt. Auch fühlen sich Fußgänger auf Gehwegen durch E-Scooter-Nutzer bedrängt und oft genötigt.
Seit Juni 2019 bis September 2019 ereigneten sich insgesamt zehn Verkehrsunfälle mit Beteiligung von E-Scootern, dabei wurden sieben Personen leicht verletzt.
Wichtiger Hinweis für alle Nutzer von E-Scootern:
Da es sich bei den E-Scootern um Kraftfahrzeuge handelt, gelten für deren Fahrer dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Wer alkoholisiert mit 0,5 bis 1,09 Promille E-Scooter fährt, dabei aber keine alkoholbedingten Auffälligkeiten zeigt, riskiert ein Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot. Übersteigt die Blutalkoholkonzentration 1,1 Promille oder zeigen sich bereits ab 0,3 Promille alkoholbedingte Ausfallerscheinungen, liegt sogar eine Straftat vor und es droht der Entzug der Fahrerlaubnis. Für Fahranfänger unter 21 Jahren gilt auch hier die 0,0-Promille-Grenze.