Mannheim (Stadt Mannheim) – Die Stadt Mannheim erinnert daran, dass nach §17 Absatz 1 CoronaVO trotz weitreichender Lockerungen in Mannheim weiterhin die Datenverarbeitung nach § 7 CoronaVO in folgenden Bereichen gilt:
 
– Hochschulen, Akademien nach dem Akademiengesetz, Bibliotheken, Archive und Studierendenwerke
 
– Kunst- und Kultureinrichtungen einschließlich Museen, Galerien, Kinos, Autokinos, -theater und -konzerte sowie zoologische und botanische Gärten und Gedenkstätten
 
– Musik-, Kunst-, Jugendkunst-, Tanz- und Ballettschulen
 
– Pflegeschulen, Schulen für Gesundheitsfachberufe, Fachschulen für Sozialwesen, Schulen für Tätigkeiten im Rettungsdienst und Weiterbildungs- und Fortbildungsstätten der Pflege- und Gesundheitsfachberufe im Zuständigkeitsbereich des Sozialministeriums
 
– Fahr-, Boots- und Flugschulen einschließlich der Abnahme der theoretischen und praktischen Prüfungen
 
– sonstige Bildungseinrichtungen und -angebote jeglicher Art einschließlich der Durchführung von Prüfungen, soweit nicht in § 24 Absatz 1 Nummer 1 aufgeführt
 
– Betriebe zur Erbringung körpernaher Dienstleistungen wie Friseurbetriebe, Barbershops, Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo- und Piercingstudios sowie Physio- und Ergotherapie, Logopädie, Podologie und Fußpflege.
 
– öffentliche und private Sportanlagen und Sportstätten, Fitness- und Yogastudios sowie ähnliche Einrichtungen
 
– Einzelhandelsbetriebe und Märkte im Sinne der §§ 66 bis 68 GewO, mit Ausnahme der Anforderungen des § 7, soweit dies nicht nach § 16 Absatz 1 vorgeschrieben ist
 
– das Gastgewerbe einschließlich gastgewerblicher Einrichtungen und Leistungen im Sinne des § 25 GastG. Bei gastgewerblichen Einrichtungen und Leistungen im Sinne des § 25 Absatz 1 Satz 1 GastG muss die Datenverarbeitung nach § 7 nur bei externen Gästen vorgenommen werden.
 
– Beherbergungsbetriebe und sonstige Einrichtungen, die Übernachtungsangebote gegen Entgelt anbieten, sowie Reisebusse im touristischen Verkehr
 
– Messen, Ausstellungen und Kongresse
 
– Vergnügungsstätten, einschließlich Spielhallen, Spielbanken, Wettvermittlungs- und Wettannahmestellen
 
– Sonnenstudios
 
– Tierpensionen
 
– Saunen und ähnliche Einrichtungen
 
– Schwimm-, Hallen-, Thermal-, Spaßbäder und sonstige Bäder sowie Badeseen mit kontrolliertem Zugang und
 
– Freizeitparks sowie sonstige Freizeiteinrichtungen, auch außerhalb geschlossener Räume, einschließlich Ausflugsschifffahrt, Museumsbahnen sowie touristischen Seilbahnen.
 
In Mannheim können die Kontaktdaten digital mit der LUCA-App erfasst werden.