Mannheim (Stadt Mannheim) – Bis zum 31. Oktober 2020 können Inhaber bzw. Betreiber von (Live-)Musikspielstätten, Clubs und Diskotheken die Mannheimer Clubförderung beantragen. Vor dem Hintergrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf diese Branche hatte der Gemeinderat Ende Juli beschlossen, die ursprünglich für das Stadtfest vorgesehenen Mittel in Höhe 126.500 Euro für die Clubförderung umzuwidmen. Mit dem nun aufgelegten Programm stehen für zweckgebundene Steuerberatungen insgesamt 30.000 Euro beziehungsweise maximal 1.600 Euro je Antragsteller zur Verfügung. Die übrigen 96.500 Euro bzw. maximal 20.000 Euro pro Antragsteller dienen zur Unterstützung bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie sowie für Investitionen in zukunftsfähige Betriebskonzepte.
 
Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz betont: „Mannheim ist Unesco-Musikstadt mit einer vitalen Nacht- und Ausgehkultur. In Ergänzung zu unseren Corona-Soforthilfeprogrammen adressiert die Clubförderung deshalb genau diese Wirtschaftsbereiche.“
 
„In Mannheim haben wir eine vielfältige und lebendige Musik- und Clubszene. Sie ist Wirtschafts- und Standortfaktor. Die Clubförderung richtet sich ganz gezielt an Mannheimer Betriebe, um ihnen in der aktuellen Situation eine Perspektive zu bieten und ihre Existenz zu sichern“, erklärt Bürgermeister Michael Grötsch.
 
„Es freut mich sehr, dass wir in Mannheim den großen Stellenwert des Nachtlebens für das gemeinsame Zusammenleben anerkennen und die Betriebe in dieser schwierigen Zeit nicht alleine lassen. Diese Förderung hilft dabei, die mit viel Leidenschaft aufgebauten Orte des Erlebens und die große kulturelle Vielfalt in Mannheim zu erhalten“, so Nachtbürgermeister Robert Gaa.
 
Die Zuwendung wird in Form einer Festbetragsfinanzierung gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden. Analog zu den städtischen Corona-Soforthilfeprogramm I und II müssen andere wirtschaftliche Einsparmöglichkeiten, Fördermöglichkeiten aus den Programmen von EU, Bund und Land sowie potenzielle Finanzierungsmöglichkeiten über Kreditinstitute vorrangig in Anspruch genommen werden.
 
Die Eckpunkte für das Zuschussprogramm sowie die Zuschussrichtlinie haben der Fachbereich für Wirtschafts- und Strukturförderung und die Mannheimer Nachtbürgermeister gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern des Kulturamtes, der Clubkultur Rhein-Neckar, des Bündnisses der Kulturschaffenden Mannheims und den kulturpolitischen Sprechern erarbeitet
 
Weitere Informationen und Antragstellung
 
Das Antragsformular sowie die Förderrichtlinie sind auf der Internetseite der Stadt Mannheim unter www.mannheim.de/clubfoerderung abrufbar:
 
Anträge können elektronisch an wirtschaftsfoerderung@mannheim.de oder postalisch an Fachbereich für Wirtschafts- und Strukturförderung I Rathaus E 5 I 68159 Mannheim gestellt werden.
 
Kontakt für Rückfragen: Hotline des Fachbereichs für Wirtschafts- und Strukturförderung: Tel 293-3351, Sprechzeiten Mo. bis Fr. 8.30 bis 16 Uhr
 
Hinweis: Zeitgleich mit dieser Pressemitteilung zur „Clubförderung“ wird außerdem eine Pressemitteilung zum Programm „Livemusikförderung“ versendet. Wir bitten höflich um eine Ankündigung von beiden Förderprogrammen in Ihrem Medium.