Mannheim (Stadt Mannheim) – Pünktlich zum Schuljahresbeginn erinnert die Stadt Mannheim daran, dass neben Studierenden auch Schülerinnen und Schüler Anspruch auf BAföG, eine staatliche Förderung des Studiums oder der schulischen Ausbildung, haben. Hierzu zählen neben weiterführenden allgemeinbildenden Schulen auch Berufsfachschulen, Fach- und Fachoberschulklassen, Abendhauptschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien sowie Kollegs.
 
Ziel der Förderung ist es, Schülerinnen und Schülern sowie Studierenden, deren Familien nicht ausreichend finanziell unterstützen können, unabhängig von ihrer wirtschaftlichen Situation die Möglichkeit zu geben, eine Ausbildung oder ein Studium zu absolvieren.
 
Das neue BAföG enthält Änderungen zur Altersgrenze, eine deutliche Erhöhung der Einkommens- und Vermögensfreibeträge sowie eine spürbare Anhebung der Bedarfssätze. Das bedeutet konkret:
 
• Anhebung des Förderhöchstsatzes – abhängig von der Ausbildungs- und Schulart – von 861 Euro auf 934 Euro
• Anhebung der Einkommensfreigrenze der Eltern von 2000 Euro auf 2415 Euro
• Erhöhung des Vermögensfreibetrags von 8500 Euro auf 15.000 Euro (wenn das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet ist) und auf 45.000 Euro (ab Vollendung des 30. Lebensjahres)
• Anhebung der Altersgrenze bei Beginn des geförderten Ausbildungsabschnitts von 30 auf 45 Jahre
 
Antragstellungen sind sowohl über BAföG Digital (bafoeg-digital.de) als auch über den herkömmlichen Weg in Papierform möglich. Bei Fragen zum Förderanspruch oder den persönlichen Voraussetzungen steht das kommunale Amt für Ausbildungsförderung (D 1, 4-8) des Fachbereichs Arbeit und Soziales innerhalb der Servicezeiten (Montag-Donnerstag 09:00 Uhr-12:00 Uhr, 14:00 – 16:00 Uhr, Freitag 09:00 – 12:00 Uhr) persönlich oder unter der Rufnummer 0621 293-3473 zur Verfügung. Die Zuständigkeit des kommunalen Amtes für Ausbildungsförderung ist auf die Schülerinnen und Schüler gerichtet. Studierende wenden sich bitte an die Studierendenwerke.
 
Die Stadt Mannheim führt das BAföG im Auftrag des Bundes und des Landes aus. Das neue BAFÖG-Gesetz wurde im Juni durch den Bundestag verabschiedet und 21.07.2022 im Bundesgesetzblatt verkündet.