1.Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle in Mannheim bleibt bei 470
 
Mannheim (Stadt Mannheim) – Dem Gesundheitsamt Mannheim wurde bis heute Nachmittag, 11.05.2020, 16.00 Uhr, kein weiterer Fall von nachgewiesenen Coronavirus-Infektionen gemeldet. Damit bleibt die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim insgesamt bei 470. Die weit überwiegende Zahl aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben.
 
Das Gesundheitsamt ermittelt grundsätzlich die weiteren Kontaktpersonen aller nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne. Seit der vergangenen Woche werden sie auch ohne Symptome auf das Virus getestet. Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.
 
Bislang sind in Mannheim 411 Personen genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben.
 

2.Öffnung der städtischen Sportplätze und Nutzung von Vereinsanlagen
 
Mit der Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über Sportstätten des Landes Baden-Württemberg ist es den Sportvereinen in Mannheim ab Montag, 11. Mai 2020, wieder möglich, in eingeschränktem Rahmen auf Freisportanlagen, Sportangebote für ihre Mitglieder anzubieten. Gleiches gilt für die Vereine, die auf städtischen Sportanlagen ihren Trainingsbetrieb absolvieren.
 
Zusätzlich werden die städtischen Sportanlagen Unterer Luisenpark, Schlossgarten und 48er-Sportplatz unter Auflagen der Bevölkerung zur Verfügung gestellt.
 
Folgende für die Öffentlichkeit relevanten Anweisungen müssen bei Nutzung dieser Sportanlagen eingehalten werden:
 
1. Während der gesamten Trainings- und Übungseinheiten muss ein Abstand von mindestens eineinhalb Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen durchgängig eingehalten werden. Ein Training von Sport- und Spielsituationen, in denen ein direkter körperlicher Kontakt erforderlich oder möglich ist, ist untersagt.
 
2. Trainings- und Übungseinheiten dürfen ausschließlich individuell oder in Gruppen von maximal fünf Personen erfolgen. Bei größeren Trainingsflächen wie Fußballfeldern, Golfplätzen oder Leichtathletikanlagen ist jeweils eine Trainings- und Übungsgruppe von maximal fünf Personen pro Trainingsfläche von 1000 qm zulässig.
 
3. Die benutzten Sport- und Trainingsgeräte müssen nach der Benutzung sorgfältig gereinigt und desinfiziert werden. Die Verordnung des Landes kann unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-lockerungen-11-mai/ abgerufen werden.