1. Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle erhöht sich auf 18.776
 
Mannheim (Stadt Mannheim) – Dem Gesundheitsamt wurden bis heute Nachmittag, 23.09.2021, 16 Uhr, 48 weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim erhöht sich deshalb auf insgesamt 18.776.
Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen. Die Mehrheit aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben. Bislang gelten in Mannheim 17.083 Personen als genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gibt es in Mannheim 1.384 akute Infektionsfälle.
Das Gesundheitsamt appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, sich auch bei geringen Krankheitszeichen wie Schnupfen, Husten oder leichtem Fieber sofort testen zu lassen.
 
Sollte ein Selbsttest (im Sinne des § 1 Nummer 4, Corona-Verordnung Absonderung) oder ein selbst vorgenommener überwachter Test (im Sinne des § 1 Nummer 3 Corona-Verordnung Absonderung) durchgeführt worden sein, weist das Gesundheitsamt darauf hin, dass, bei einem positiven Ergebnis die Verpflichtung besteht, unverzüglich einen PCR-Test zur Bestätigung des Ergebnisses durchführen zu lassen. Ein PCR-Test kann nach vorheriger Rücksprache in einer niedergelassenen Praxis, in einer Schwerpunktpraxis oder einem Testzentrum mit PCR-Testangebot erfolgen. Bis zum Erhalt des Ergebnisses besteht entsprechend der Vorgabe des Landes in der Corona Verordnung Absonderung die Empfehlung, sich in häusliche Absonderung zu begeben und Kontakte bestmöglich zu vermeiden. Damit helfen Sie aktiv, eventuelle Infektionsketten mit einer Weiterverbreitung des Virus zu unterbrechen.
 
Ist der PCR-Test ebenfalls positiv, muss man sich unverzüglich in häusliche Absonderung begeben. In einem solchen Fall greifen die Absonderungspflichten aus der CoronaVO Absonderung.
 
Informationen dazu unter:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/faq-selbsttest/
 
Inzidenz für Mannheim:
https://www.mannheim.de/inzidenzzahl
 
Wir veröffentlichen hier auch die Inzidenzzahl für Ungeimpfte ( bzw. Einmal- Geimpfte ) und Geimpfte für das Land Baden-Württemberg.
 
 
2. Allgemeinverfügung der Stadt Mannheim zu Testungen von Kita-Kindern vom 23. September 2021
 
Die Stadt Mannheim hat am 15. April 2021 eine Allgemeinverfügung (AV) zu Testungen an Kindertagesstätten (Kitas) erlassen, die zunächst bis zum 23. September 2021 verlängert wurde. Durch die nun erlassene Allgemeinverfügung wird diese ersetzt.
Gemäß der Allgemeinverfügung wird wie auch bisher von nicht immunisierten Kindern, die in Kindergärten (in der Regel im Alter von drei bis sechs Jahren) oder Betreuungsangeboten für Schulkinder in Kindertageseinrichtungen in öffentlicher und freier Trägerschaft betreut werden, als Voraussetzung für den Zutritt zur Einrichtung sowie die Teilnahme an den Angeboten in der Regel zweimal pro Woche der Nachweis eines negativen COVID-19 Tests verlangt. Hiervon gibt es bestimmte Ausnahmen.
Die AV Kita gilt bis einschließlich 21.10.2021.
Nun gilt jedoch für nicht-immunisierte Beschäftigte in Kindertagesstätten nach der aktuellen CoronaVO Kita des Landes unmittelbar eine arbeitstägliche Testpflicht.
 
Die AV findet sich hier: https://www.mannheim.de/de/informationen-zu-corona/aktuelle-rechtsvorschriften
 
 
3. Verlängerung der Allgemeinverfügung Meldepflicht betrieblicher Cluster vom 25. August 2021 der Stadt Mannheim
 
Die Stadt Mannheim hat am 29. April 2021 eine Allgemeinverfügung (AV) zur Meldepflicht von betrieblichen Clustern, also der Anhäufung von Corona-Infektionen in Unternehmen erlassen, die zunächst bis zum 23. September 2021 verlängert wurde. Mit der heute erlassenen Allgemeinverfügung wird diese nun bis zum 21. Oktober 2021 erneut verlängert, die inhaltlichen Regelungen gelten unverändert weiter.
 
Die AV findet sich hier: https://www.mannheim.de/de/informationen-zu-corona/aktuelle-rechtsvorschriften
 
 
4. Impfen
 
Impfzentrum noch bis 30. September geöffnet
 
Das Impfzentrum Mannheim ist noch bis einschließlich 30. September geöffnet. Die Stadt empfiehlt, die Impfmöglichkeiten – ob im Impfzentrum oder bei einer mobilen Impfaktion – jetzt noch schnell zu nutzen, bevor der Betrieb danach planmäßig eingestellt wird.
 
Ab 01. Oktober gehen die Impfungen in die Regelversorgung über. Für eine Erst- oder Zweitimpfung können dann weiterhin Termine bei der Hausarztpraxis bzw. bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten vereinbart werden. Gleiches gilt für die Auffrischungsimpfungen für besonders vulnerable Personen. Auch Betriebsarztimpfungen sind möglich. Die Stadt Mannheim prüft derzeit ein Impfangebot für Mannheimerinnen und Mannheimer, das über den 30. September hinausgeht.
 
 
Laufende und kommende Impfaktionen ohne Termin
 
Eine Übersicht über laufende und kommende Impf-Aktionen in Mannheim finden Sie hier: www.mannheim.de/impfaktionen. Die Liste wird stetig aktualisiert.
 
 
Impfen ohne Termin bis 30. September im Impfzentrum
 
Bis zum 30. September ist die Impfung im Mannheimer Impfzentrum nach wie vor einfach und spontan ohne Termin von Montag bis Samstag zwischen 11:30 und 19 Uhr möglich. Dies gilt sowohl für die Erst- als auch die Zweitimpfung. Bei der Zweitimpfung sind die Mindestabstände zwischen den beiden Impfungen einzuhalten. Seit 01. September sind für besonders vulnerable Personen sechs Monate nach Abschluss der Erst- und Zweitimpfung auch Auffrischungsimpfungen möglich. Weitere Informationen sowie nähere Informationen zu den zur Auffrischungsimpfung berechtigten Personen finden Sie hier: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/auffrischimpfungen-in-baden-wuerttemberg-ab-1-september-moeglich/?&pk_medium=newsletter&pk_campaign=210823_newsletter_daily&pk_source=newsletter_daily&pk_keyword=corona-impfung