1. Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle erhöht sich auf 16.385
 
Mannheim (Stadt Mannheim) – Dem Gesundheitsamt wurden bis heute Nachmittag, 14.07.2021, 16 Uhr, fünf weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim erhöht sich deshalb auf insgesamt 16.385.
 
Das Gesundheitsamt nimmt Kontakt zu den positiv mit einem PCR-Test getesteten Fällen auf, nachdem der Laborbefund im Gesundheitsamt vorliegt. Im ersten Schritt ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen der nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen. Diese werden nach Entscheidung und fachlicher Einschätzung durch das Gesundheitsamt auf das Virus getestet.
 
Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen. Die Mehrheit aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben. Bislang gelten in Mannheim 16.013 Personen als genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gibt es in Mannheim 68 akute Infektionsfälle.
 
Das Gesundheitsamt appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, sich auch bei geringen Krankheitszeichen wie Schnupfen, Husten oder leichtem Fieber sofort testen zu lassen.
 
Sollte ein Selbsttest durchgeführt worden sein, weist das Gesundheitsamt darauf hin, dass, bei einem positiven Ergebnis, die Verpflichtung besteht, unverzüglich einen PCR-Test zur Bestätigung des Ergebnisses durchführen zu lassen. Ein PCR-Test kann nach vorheriger Rücksprache in einer niedergelassenen Praxis, in einer Schwerpunktpraxis oder einem Testzentrum mit PCR-Testangebot erfolgen. Bis zum Erhalt des Ergebnisses besteht entsprechend der Vorgabe des Landes in der Corona Verordnung Absonderung die Empfehlung, sich in häusliche Absonderung zu begeben und Kontakte bestmöglich zu vermeiden. Damit helfen Sie aktiv, eventuelle Infektionsketten mit einer Weiterverbreitung des Virus zu unterbrechen.
 
Ist der PCR-Test ebenfalls positiv, muss man sich unverzüglich in häusliche Absonderung begeben. In einem solchen Fall greifen die Absonderungspflichten aus der CoronaVO Absonderung.
 
Informationen dazu unter: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/faq-selbsttest/
 
Inzidenz für Mannheim:
https://www.mannheim.de/de/informationen-zu-corona/aktuelle-situation-in-mannheim/inzidenzzahl
 
2. Datenverarbeitung nach § 6 CoronaVO weiterhin gültig
 
Die Stadt Mannheim erinnert daran, dass trotz weitreichender Lockerungen in Mannheim weiterhin die Datenverarbeitung nach § 6 CoronaVO in folgenden Bereichen gilt:
 

  • Veranstaltungen wie Theater-, Opern- und Konzertaufführungen, Filmvorführungen, Flohmärkte, Jahrmärkte, Stadtfeste, Volksfeste, Stadtführungen, Informationsveranstaltungen und Betriebsfeiern oder private Veranstaltungen, die über die allgemeinen Kontaktbeschränkungen hinausgehen
  • Veranstaltungen von Religions-, Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie Veranstaltungen bei Todesfällen
  • Kultureinrichtungen wie Galerien, Museen, Gedenkstätten, Archiven, Bibliotheken und ähnliche Einrichtungen
  • Messen und ähnliche Einrichtungen
  • Freizeiteinrichtungen wie Freizeitparks, Hochseilgärten und ähnliche Einrichtungen, Bädern und Badeseen mit kontrolliertem Zugang, Saunen und ähnliche Einrichtungen
  • Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr, touristischen Bahn-, Bus- und Seilbahnverkehren und ähnliche Einrichtungen
  • Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnliche Einrichtungen sowie jede sonstige Ausübung des Prostitutionsgewerbes im Sinne von § 2 Absatz 3 des Prostituiertenschutzgesetzes
  • Diskotheken, Clubs und ähnliche Einrichtungen
  • Angebote der außerschulischen und Erwachsenenbildung wie Volkshochschulkurse
  • Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen sowie  entsprechende Einrichtungen und Angebote, einschließlich solcher der freien Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen
  • Berufliche Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung sowie Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen
  • Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und sonstige berufliche Fort- und Weiterbildungen
  • Sprach- und Integrationskurse
  • Staatliche Hochschulen, staatlich anerkannte Hochschulen, die Akademien nach dem Akademiengesetz und Studierendenwerke
  • Fahr-, Boots- und Flugschulen einschließlich der praktischen und theoretischen Prüfung sowie  Aufbauseminare nach § 2b Straßenverkehrsgesetz (StVG) und Fahreignungsseminare nach § 4a StVG und vergleichbare Angebote
  • Pflegeschulen, Schulen für Gesundheitsfachberufe und Fachschulen für Sozialwesen in der Ressortzuständigkeit des Sozialministeriums, Weiterbildungs- und Fortbildungsstätten der Pflege- und Gesundheitsfachberufe sowie Schulen für Tätigkeiten im Rettungsdienst und Schulen in der Ressortzuständigkeit des Ministeriums Ländlicher Raum
  • Gastronomie, Vergnügungsstätten und ähnliche Einrichtungen
  • Mensen, Cafeterien an Hochschulen und Akademien nach dem Akademiengesetz sowie Betriebskantinen im Sinne von § 25 Absatz 1 des Gaststättengesetzes (GastG)
  • Beherbergungsbetrieben und ähnliche Einrichtungen
  • öffentliche und private Sportanlagen und Sportstätten sowie Tanz- und Ballettschulen und ähnliche Einrichtungen sowie die für die temporäre Ausübung von Sportgenutzten Räumlichkeiten oder Orte
  • Wettkampfveranstaltungen wie die des Freizeit-, Amateur-, Spitzen- und Profisports

 
In Mannheim können die Kontaktdaten digital mit der LUCA-App erfasst werden.

3. Mobile Corona-Impfteams: Erstimpfungen in Käfertal

 
Von Donnerstag, 15. Juli, bis Sonntag, 25. Juli, führt das Impfzentrum Mannheim Vor-Ort-Impfungen in Käfertal durch. Die Impfungen werden von mobilen, fachlich geschulten Teams durchgeführt. Das Impfangebot dort richtet sich an alle in Käfertal gemeldeten Personen über 18 Jahren. Geimpft wird mit dem Impfstoff Moderna.
 
Das Mobile Pop-up-Impfzentrum wird ab Donnerstag, 15. Juli, 9:30 bis 14:30 Uhr im Kulturhaus Mannheim Käfertal, Gartenstraße 8, angeboten. Ab Freitag sind Impfungen dann bereits 30 Minuten früher, sprich ab 9 Uhr möglich.
 
Für die Erstimpfungen vor Ort ist kein Termin notwendig. Die zweite Impfdosis erhalten Bewohnerinnen und Bewohner aus Käfertal im entsprechenden Zeitabstand ebenfalls vor Ort. Der Termin für die Zweitimpfung wird bei der Erstimpfung vergeben.
 
Grund für die Sonderimpfaktionen in Quartieren und Stadtteilen sind überdurchschnittliche Inzidenzen, eine hohe Wahrscheinlichkeit schwererer Verläufe und eine niedrige Impfquote.
 
 
4. Mobile Corona-Impfteams im Waldhof: nur Zweitimpfungen möglich
 
Von Donnerstag, 15. Juli, bis Sonntag, 25. Juli, ist das Impfzentrum Mannheim für die Zweit-Impfungen im Waldhof im Einsatz. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Personen, die bei der Vor-Ort-Impfung vor sechs Wochen ihre Erstimpfung im Waldhof erhalten haben und deren Zweitimpfung nun ansteht.
 
Bei der Erstimpfung wurden die Termine für die Zweitimpfung bereits vergeben, geimpft wird von 9:00 bis 14:30 Uhr. Die Impflinge werden gebeten, ihren Termin einzuhalten, um einen vollständigen Impfschutz zu erhalten. 14 Tage nach der Zweitimpfung gelten Personen als vollständig geimpft. Die Zweitimpfungen finden an gleicher Stelle wie die Erstimpfungen, im Kulturhaus Waldhof Ost, Speckweg 18, statt. Der Impfbus steht wieder zunächst an der Oberen Riedstraße auf dem Parkplatz an der Stadtbahnstrecke an der Einmündung Hessische Straße und wechselt dann den Standort und steht ab 18. Juli am Parkplatz vor dem Bolzplatz an der Kreuzung Speckweg / Hessische Straße. Wie bei den Erstimpfungen kommt auch für die Zweitimpfungen der Impfstoff Moderna zum Einsatz.
 
5. Impfung im Impfzentrum auf dem Maimarktgelände – städtisches System vereinfacht Terminvereinbarung
 
Weiterhin ist eine Impfung auch im Impfzentrum auf dem Maimarktgelände möglich. Neben der zentralen Terminvergabe über das Land hat die Stadt nun eine eigene Impfterminanmeldung eingerichtet, um die Terminvereinbarung zu vereinfachen.
 
Aktuell werden sowohl in das städtische als auch in das Landessystem immer wieder neue Termine eingestellt.
 
Städtische Impfterminvergabe
 
Die Stadt Mannheim bietet allen Menschen mit einem Hauptwohnsitz in Mannheim, sowie Personen die in Mannheim eine Schule, Hochschule oder Universität besuchen eine offene Impfterminvergabe. Damit wird die Impfterminvereinbarung jetzt noch einfacher.
Der Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung beträgt 4 Wochen.
 
Wann können Sie das Impfangebot nutzen?
 
– wenn Sie mindestens 16 Jahre alt sind
– wenn Sie eine Wohnsitz in Mannheim nachweisen können (z.B. mit dem Ausweis mit Adresse oder einer Meldebescheinigung) ODER wenn Sie an einer Schule, Hochschule oder Universität in Mannheim sind (Nachweis: Schüler- /Studierendenausweis bzw. Immatrikulationsbescheinigung)
– wenn Sie noch keine Impfung gegen SARS-CoV2 erhalten haben und noch nicht mit SARS-CoV2 infiziert waren, bzw. eine Infektion bereits mind. 6 Monate her ist.
 
Beim Termin benötigen Sie
 
– ein gültiges Ausweisdokument ggf. mit Meldebescheinigung und – sofern aus diesem kein Wohnsitz in Mannheim hervorgeht – ein Nachweis, dass Sie an einer Mannheimer Hochschule immatrikuliert sind oder eine Schule in Mannheim besuchen.
– sofern vorhanden Ihren Impfpass und Ihre Versichertenkarte
– eine medizinische Maske
 
Jetzt Termin über die Stadt vereinbaren
 
– Per Telefon 0621 293 3299 (Mo bis Fr von 9 – 17 Uhr, Sa und So und an Feiertagen von 9 – 14 Uhr)
– Online auf https://www.mannheim.de/impfterminvergabe
Landesterminvergabe
 
Nach wie vor ist auch die zentrale Anmeldung über das Land Baden-Württemberg möglich. Es gibt folgende Möglichkeiten, über das Land einen Termin zu vereinbaren:
 
– Per Telefon unter 116 117
– Auf der Homepage www.impfterminservice.de. Voraussetzung hierfür ist eine eigene E-Mail-Adresse, beziehungsweise die Möglichkeit eine SMS zu empfangen