1. Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle erhöht sich auf 15.866
 
Mannheim (Stadt Mannheim) – Dem Gesundheitsamt wurden bis heute Nachmittag, 18.05.2021, 16 Uhr, 65 weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim erhöht sich auf insgesamt 15.866.
Das Gesundheitsamt nimmt Kontakt zu den positiv mit einem PCR-Test getesteten Fällen auf, nachdem der Laborbefund im Gesundheitsamt vorliegt. Im ersten Schritt ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen der nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen. Diese werden nach Entscheidung und fachlicher Einschätzung durch das Gesundheitsamt auf das Virus getestet.
 
Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen. Die Mehrheit aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben. Bislang gelten in Mannheim 14.312 Personen als genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gibt es in Mannheim 1.260 akute Infektionsfälle.
Das Gesundheitsamt appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, sich auch bei geringen Krankheitszeichen wie Schnupfen, Husten oder leichtem Fieber sofort testen zu lassen.
 
Sollte ein Selbsttest durchgeführt worden sein, weist das Gesundheitsamt darauf hin, dass, bei einem positiven Ergebnis, die Verpflichtung besteht, unverzüglich einen PCR-Test zur Bestätigung des Ergebnisses durchführen zu lassen. Ein PCR-Test kann nach vorheriger Rücksprache in einer niedergelassenen Praxis, in einer Schwerpunktpraxis oder einem Testzentrum mit PCR-Testangebot erfolgen. Bis zum Erhalt des Ergebnisses besteht entsprechend der Vorgabe des Landes in der Corona Verordnung Absonderung die Empfehlung, sich in häusliche Absonderung zu begeben und Kontakte bestmöglich zu vermeiden. Damit helfen Sie aktiv, eventuelle Infektionsketten mit einer Weiterverbreitung des Virus zu unterbrechen.
Ist der PCR-Test ebenfalls positiv, muss man sich unverzüglich in häusliche Absonderung begeben. In einem solchen Fall greifen die Absonderungspflichten aus der CoronaVO Absonderung.
Informationen dazu unter: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/faq-selbsttest/
Für die Stadt Mannheim ist die vom Robert- Koch- Institut veröffentlichte Inzidenzzahl entscheidend.
Inzidenzzahl für den Stadtkreis Mannheim ist unter www.mannheim.de/inzidenzzahl einzusehen.
 
2. Weitere Öffnungsschritte beim Unterschreiten der 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen
 
Unterschreitet eine Region an fünf Werktagen nacheinander die Grenze der Inzidenz von 100, tritt die sogenannte „Bundesnotbremse“ inklusive Ausgangsbeschränkungen außer Kraft und weitere Öffnungsschritte sind entsprechend der Vorgaben des Landes möglich. Das RKI hat heute, 18. Mai, eine 7-Tage Inzidenz von 83,7 für den Stadtkreis Mannheim gemeldet. (https://corona.rki.de). Sofern die Werte auch an den folgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz von 100 unterschreiten, wird das Gesundheitsamt am Freitag dieser Woche öffentlich bekanntmachen, dass die Inzidenz im Stadtgebiet Mannheim an fünf aufeinander folgenden Werktagen die Schwelle von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern an sieben Tagen unterschritten hat. Maßgeblich für die Zählweise sind die vom Robert-Koch-Institut (RKI) veröffentlichten Zahlen, die jeweils am Tag nach der Veröffentlichung des Landesgesundheitsamts veröffentlicht werden. Allerdings kann die Entwicklung der Inzidenzzahlen nicht als stabil vorausgesetzt werden, insofern bleibt die Entwicklung der Fallzahlen in dieser Woche abzuwarten und zu prüfen, ob dann tatsächlich eine Reihe von fünf aufeinanderfolgenden Werktagen mit einem Inzidenzwert von unter 100 erreicht werden konnte. Erste Öffnungsschritte wären dann frühestens am übernächsten Tag, also Pfingstsonntag, 23. Mai, möglich.
 
Die möglichen Öffnungen sind hier nachzulesen:
 
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/
 
 
Die Öffnungsstufen für Stadt- und Landkreise mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 100 auf einen Blick
 
Weitere Informationen finden sich hier: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/sichere-oeffnungsschritte-bei-sinkenden-inzidenzen/
 
 
 
3. Weitere Öffnungen in der Kinder- und Jugendarbeit sowie bei familienunterstützenden frühen Hilfen
 
Das Sozialministerium des Landes hat weitere Öffnungen für die Kinder- und Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit sowie für familienunterstützende frühe Hilfen ab dem gestrigen Montag angekündigt. Die hierfür notwendigen Änderungen der Corona-Verordnung Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit traten gestern, 17. Mai 2021, ebenso in Kraft wie die neu gefassten Regelungen der Corona-Verordnung Familienbildung und frühe Hilfen. Die neu gefassten Regelungen der Corona-Verordnung Familienbildung und frühe Hilfen sehen unter anderem vor, dass ab 7-Tages-Inzidenzen unter 100 im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe und der Frühen Hilfen Angebote für alle Familien – zum Beispiel Kurse für die Eltern von Neugeborenen oder zu Erziehungsthemen – wieder in Präsenz möglich sind. Laut der Mitteilung des Landes gilt Folgendes:
 
Sieben-Tages-Inzidenz kleiner/gleich 100: Gruppenangebote der Kinder- und Jugendarbeit in Präsenz mit 18 Personen im Außenbereich und 12 Personen im Innenbereich. Angebote der Jugendsozialarbeit sind mit 18 Personen möglich. Wenn zu Beginn des Angebots ein Nachweis über eine negative Corona-Testung, eine Genesung in den vergangenen sechs Monaten oder eine erfolgte Impfung erbracht wird, wird die Teilnahme von 120 Personen im Freien und 18 Personen in geschlossenen Räumen ermöglicht. Ein Nachweis per Antigentest darf nicht weiter als maximal 48 Stunden und der Nachweis per PCR-Test nicht weiter als maximal 72 Stunden vor Beginn des Angebots zurückliegen. Der Nachweis per Testung muss zweimal in der Woche erneut erbracht werden, wenn es sich um ein mehrtägiges Angebot handelt.
Bei niedrigeren Inzidenzzahlen ist eine Erhöhung der jeweiligen Teilnehmerzahl möglich. Das Ministerium kündigte auch an, zeitnah Rahmenbedingungen festzulegen, unter denen Angebote mit Übernachtung außerhalb des eigenen Haushalts möglich sind. In den Pfingstferien sollen durch Modellprojekte entsprechende Erfahrungen gesammelt werden, die dann in den Sommerferien genutzt werden können.
 
 
4. Stadtbibliothek Mannheim erweitert ihr Angebot
 
Die Stadtbibliothek Mannheim erweitert ab 20. Mai ihr Angebot um „click & meet“: Nach vorheriger Terminvereinbarung können Kund*innen in begrenzter Anzahl wieder die Räumlichkeiten für bis zu einer halben Stunde besuchen. Ab Donnerstag, 20. Mai, können die Zentralbibliothek N1, die Kinder- und Jugendbibliothek und die Musikbibliothek im Dalberghaus sowie die Zweigstelle Rheinau besucht werden. Ab Freitag, 21. Mai, erweitern die Zweigstellen Neckarau und Herzogenried ihr Angebot um „click & meet“, am Montag, 31. Mai, folgen die Zweigstellen Käfertal, Schönau und Sandhofen, am Montag, 7. Juni, Feudenheim, Friedrichsfeld, Neckarstadt-West, Seckenheim und Vogelstang. Weiterhin ist es Kund*innen möglich, Bücher kostenpflichtig vorzubestellen und vor Ort in der Zentralbibliothek, Kinder- und Jugendbibliothek, Musikbibliothek sowie den Zweigstellen abzuholen.
 
Digitales Angebot der Stadtbibliothek Mannheim steht auch weiterhin zur Verfügung:
Wer im Besitz eines gültigen Bibliotheksausweises ist, kann die kostenlosen Online-Angebote der Stadtbibliothek nutzen: Tageszeitungen auf dem PC, Lektüre auf dem E-Book-Reader sowie Hörbücher auf dem Smartphone – all das bietet die Stadtbibliothek mit der Metropolbib an. Darüber hinaus steht Musikfreund*innen der Musikstreaming-Dienst Freegal zur Verfügung und allen Zeitungs- und Zeitschriftenleser*innen der PressReader. Dieser ermöglicht den Zugriff auf rund 7.000 aktuelle elektronische Zeitungen und Zeitschriften aus 100 Ländern in 60 Sprachen. Für alle, die gerne besondere Filme oder Serien schauen, bietet die Stadtbibliothek zusätzlich den Filmstreaming-Dienst Filmfriend. Insgesamt werden über 2.000 Filme und Serien zum Streamen bereitgestellt. Ergänzt wird das Online-Angebot durch verschiedene elektronische Datenbanken wie Brockhaus, „Kindlers Literatur Lexikon“ oder Munzinger. Dieses Angebot richtet sich nicht nur an Erwachsenen, auch für Kinder hält das digitale Programm das Passende bereit.
 
 
5. Soldat*innen aus Bad Reichenhall unterstützen Mannheimer Gesundheitsamt
 
Anfang dieser Woche haben 22 Soldat*innen des Gebirgsjägerbataillons 231 aus Bad Reichenhall ihre Tätigkeit beim Mannheimer Gesundheitsamt aufgenommen. Sie unterstützen in Vollzeit an sieben Tagen in der Woche die Mitarbeitenden des Gesundheitsamtes bei der Kontaktaufnahme mit positiv auf das Corona-Virus getesteten Bürger*innen sowie deren Kontaktpersonen. Dazu gehört die Information und Beratung betroffener Personen auf Grundlage eines vom Gesundheitsamt bereitgestellten Fragenkatalogs, die Verwaltung und Eingabe ihrer Daten sowie die Datenübermittlung und -erfassung in einer speziellen Software. Der Einsatz der Soldat*innen aus Bad Reichenhall in Mannheim ist bis 30. Juni 2021 geplant.
Sie lösen damit Soldat*innen vom Artilleriebataillon 295 aus Stetten ab, die im Anschluss an Soldat*innen vom ABC-Abwehrbataillon 750 aus Bruchsal und Soldaten vom Panzerbataillon 363 in Hardheim vorübergehend das Gesundheitsamt beim Kontaktpersonenmanagement unterstützt hatten.
 
„Wir danken den Soldatinnen und Soldaten aus Bad Reichenhall und aus Stetten für ihre Hilfeleistung hier in Mannheim ganz herzlich“, erklärte Dr. Peter Schäfer, Leiter des Gesundheitsamts Mannheim bei der Begrüßung im Stadthaus. „Besonders danken möchten wir den Soldat*innen aus Stetten, die nun die neuen Mitarbeitenden aus Bad Reichenhall mit einarbeiten und uns damit noch ein paar Tage weiter unterstützen und für einen reibungslosen Übergang sorgen werden“, betonte Dr. Peter Schäfer.