1. Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle erhöht sich auf 8992/Zwei weitere Todesfälle in Mannheim
 
Mannheim (Stadt Mannheim) – Dem Gesundheitsamt wurden bis heute Nachmittag, 11.01.2021, 16 Uhr, 26 weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim erhöht sich auf insgesamt 8992.
 
Das Gesundheitsamt der Stadt Mannheim bestätigt heute zwei weitere Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus in Mannheim. Zwei über 70 Jahre alte Männer verstarben in Mannheimer Krankenhäusern. Insgesamt hat es in Mannheim seit Beginn der Pandemie 169 Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus gegeben.
 
Das Gesundheitsamt nimmt Kontakt zu den positiv getesteten Fällen auf, nachdem der Laborbefund im Gesundheitsamt vorliegt. Im ersten Schritt ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen der nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen. Diese werden nach Entscheidung und fachlicher Einschätzung durch das Gesundheitsamt auf das Virus getestet.
 
Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen. Die Mehrheit aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben.
 
Bislang gelten in Mannheim 7489 Personen als genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gibt es in Mannheim 1334 akute Fälle.
 
Sobald das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg die Inzidenz für den Stadtkreis Mannheim veröffentlicht, ist sie unter www.mannheim.de/inzidenzzahl einzusehen.
 
 
2. Pressemitteilung des Landes Baden Württemberg: Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne und Testung tritt am 11. Januar in Kraft
 
Vom heutigen Montag, 11. Januar 2021, an gilt in Baden-Württemberg die neue Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne und Testung. Neu eingeführt wird nach Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 5. Januar eine zusätzliche Testpflicht bei Einreise.
 
Bei Einreise aus einem Risikogebiet besteht weiterhin grundsätzlich eine zehntägige Quarantänepflicht, die frühestens mit einem ab dem fünften Tag der Quarantäne erhobenen negativen Testergebnis beendet werden kann. Künftig gilt zusätzlich eine Testpflicht bei Einreise. Der Testpflicht kann durch eine Testung binnen 48 Stunden vor Anreise oder durch eine Testung unmittelbar nach Einreise nachgekommen werden. Diese sogenannte „Zwei-Test-Strategie“ wird vor dem Hintergrund der aktuell sehr dynamischen Entwicklung und des Auftretens von Mutationen des Coronavirus eingeführt.
 
Für die neu eingeführte Testpflicht bei Einreise gelten die gleichen Ausnahmen wie für die bereits heute bestehenden Ausnahmen von der Quarantänepflicht. Nicht unter die Testpflicht bei Einreise fallen somit unter anderem:
• Durchreisende
• Personen, die im Rahmen der 24-Stunden-Regelung einreisen
• Grenzpendler und Grenzgänger
• Personen, die aufgrund des Besuchs von Verwandten ersten Grades oder der Partnerin oder des Partners für weniger als 72 Stunden einreisen.
 
Anders bei Personen, die sich in den letzten zehn Tagen vor Einreise im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland oder der Republik Südafrika aufgehalten haben: Sie sind nach bundesrechtlichen Regelungen bei Einreise ohne Ausnahme zur Vorlage eines negativen Testergebnisses verpflichtet.
 
Neu ist zudem, dass Personen, die am Coronavirus erkrankt waren und wieder genesen sind, künftig von der Quarantänepflicht befreit sind. Das gilt allerdings nur, wenn die Infektion mittels PCR-Test bestätigt wurde und bei Einreise mindestens 21 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt. Grund ist, dass bei diesen Personen von einer partiellen Immunität ausgegangen werden kann. Die Personen müssen allerdings dennoch bei Einreise symptomfrei sein. Sie sind auch von der neuen Testpflicht bei Einreise befreit.
 
Verlängert wurden aufgrund der Infektionslage auch die Einschränkungen im Rahmen der 24-Stunden-Regelung: Die quarantänefreie Einreise bei einem bis zu 24-stündigen Aufenthalt in Baden-Württemberg beziehungsweise nach einem bis zu 24-stündigen Aufenthalt in einer Grenzregion ist weiterhin nur gestattet, sofern die Ein- bzw. Rückreise nicht überwiegend aus touristischen Gründen oder zu Zwecken des Einkaufs erfolgt.
 
Es wird noch einmal eindrücklich darauf hingewiesen, dass Reisen in Risikogebiete ohne zwingenden Grund unbedingt zu vermeiden sind.