1. Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle erhöht sich auf 8059 -zwei weitere Todesfälle in Mannheim
 
Mannheim (Stadt Mannheim) – Dem Gesundheitsamt wurden bis heute Nachmittag, 28.12.2020, 16 Uhr, 123 weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim erhöht sich auf insgesamt 8059.
 
Das Gesundheitsamt der Stadt Mannheim bestätigt heute zwei weitere Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus in Mannheim. Eine über 90jährige Frau und eine über 80jährige Frau starben in Mannheimer Pflegeeinrichtungen.
 
Insgesamt hat es in Mannheim seit Beginn der Pandemie 137 Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus gegeben.
 
Das Gesundheitsamt nimmt Kontakt zu den positiv getesteten Fällen auf, nachdem der Laborbefund im Gesundheitsamt vorliegt. Im ersten Schritt ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen der nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen. Diese werden nach Entscheidung und fachlicher Einschätzung durch das Gesundheitsamt auf das Virus getestet.
 
Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen. Die Mehrheit aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben.
 
Bislang gelten in Mannheim 5922 Personen als genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gibt es in Mannheim 2000 akute Fälle.
 
Sobald das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg die Inzidenz für den Stadtkreis Mannheim veröffentlicht, ist sie unter www.mannheim.de/inzidenzzahl einzusehen.
 
2. Strenge Corona-Regelungen gelten auch für die Silvester-Nacht
 
Aufgrund der nach wie vor hohen Corona-Fallzahlen sieht das Land, anders als zu Weihnachten, für die diesjährige Silvesternacht keine Lockerungen der Regelungen vor. Vielmehr gibt es zusätzlich ein Verbot zum Abbrennen von Pyrotechnik im öffentlichen Raum. Das Bundesinnenministerium hat darüber hinaus die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz geändert, wodurch auch ein Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk besteht.
 
Folgende Regelungen müssen an Silvester beachtet werden:
 
Ausgang
Die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen gelten in der Silvesternacht ohne Ausnahme. In der Zeit von 20 Uhr bis 5 Uhr am Folgetag ist es nicht gestattet, sich ohne triftigen Grund im Freien aufzuhalten. Damit sollen die Infektionszahlen gesenkt und die Gesundheit der Menschen geschützt werden.
 
Kontakte
Zu Silvester gelten die Kontaktbeschränkungen der Corona-Verordnung ausnahmslos. Dies bedeutet konkret: Private Feiern und Treffen sind lediglich mit Personen aus einem weiteren Haushalt möglich sowie mit Verwandten in gerader Linie, einschließlich deren Ehegatten, Lebenspartnern oder Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft – jedoch insgesamt nicht mehr als fünf Personen. Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen nicht zu dieser Begrenzung.
 
Alkoholkonsum
Ebenfalls weiterhin untersagt ist der Ausschank und Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum. Die Abgabe von alkoholhaltigen Getränken ist nur in verschlossenen Behältnissen erlaubt.
 
Böllern
Mit der Corona-Verordnung vom 15. Dezember hat die baden-württembergische Landesregierung ein Verbot zum Abbrennen von Pyrotechnik im öffentlichen Raum erlassen. In der Vergangenheit kam es immer wieder zu teils schweren Verletzungen durch Feuerwerkskörper und eine damit verbundene hohe Auslastung in Krankenhäusern. Da durch die Corona-Pandemie bereits viele Notaufnahmen überlastet sind, soll diese Maßnahme einer zusätzlichen Belastung entgegenwirken.
 
Auch der Verkauf von Feuerwerk der Kategorie 2 – dazu zählen unter anderem Raketen, Böller und ähnliches – ist in diesem Jahr verboten.
 
Vor diesem Hintergrund lautet der Appell, keine Feuerwerkskörper und Böller aus den Vorjahren zu verwenden. Diese könnten zum Beispiel durch falsche Lagerung beschädigt sein, wodurch eine erhöhte Verletzungsgefahr besteht.
 
Das Einhalten der Regelungen in der Silvesternacht wird durch den städtischen Ordnungsdienst und die Polizei kontrolliert werden.
 
3. Impfstart in Baden-Württemberg -Erste Terminvergaben für Covid-19-Impfungen für über 80-Jährige ab sofort möglich
 
Die ersten Lieferungen mit Impfdosen des Herstellers Biontech/Pfizer haben Baden-Württemberg erreicht. Gleichzeitig können derzeit Berechtigte, d.h. über 80-Jährige oder Pflegekräfte in Einrichtungen mit Bestätigung ihres Arbeitgebers über die Impftermin-Servicehotline des Landes, die über die Rufnummer des Bundes 116 117 zu erreichen ist, Termine für das Impfzentrum Mannheim buchen – ebenso wie für andere Impfzentren, die bereits Termine anbieten. Es können auch Termine außerhalb des eigenen Wohnorts gebucht werden. Pro Person sollten jedoch unbedingt nur in einem Impfzentrum Termine gebucht werden.
 
Aufgrund der derzeitigen begrenzten Verfügbarkeit von nur einem Impfstoff ist damit zu rechnen, dass die ersten angebotenen Termine schnell vergeben sein werden. Es werden nach und nach mit weiteren Impfstoff-Lieferungen neue Termine angeboten.
 
Für einen wirksamen Schutz sind zwei Impftermine notwendig. Hierbei sollte ein Zeitraum von 21 Tagen zwischen den beiden Impfungen nicht unterschritten, aber auch nicht wesentlich überschritten werden. Es ist daher vorgesehen, bei der Buchung direkt beide benötigten Impftermine zu vereinbaren. Nur so kann sichergestellt werden, dass alle Impflinge den erforderlichen Zweittermin innerhalb des vorgegebenen Zeitfensters einhalten können. Anspruch auf eine Covid-19-Schutzimpfung haben derzeit nach der entsprechenden Verordnung des Bundes vor allem Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben. Die endgültige Prüfung des Anspruchs auf eine Impfung findet vor Ort im jeweiligen Impfzentrum statt. Hierzu müssen Bürgerinnen und Bürger am Tag der Impfung ihren Ausweis sowie – soweit vorhanden – die elektronische Gesundheitskarte mitbringen. Die Impfung ist kostenlos.
 
Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen untergebracht sind oder dort arbeiten, bekommen über mobile Impfteams die Möglichkeit einer Impfung und benötigen keinen Termin in einem Impfzentrum.
 
Auf der bundesweiten Website www.impfterminservice.de besteht zudem ab sofort die Möglichkeit, selbst einen Termin zu buchen. Voraussetzung hierfür ist eine eigene E-Mail-Adresse beziehungsweise die Möglichkeit, eine SMS zu empfangen.
 
Weitere Informationen
 
Mit dem Start der Impfungen am 27. Dezember haben in Baden-Württemberg die neun Zentralen Impfzentren sowie das Impfzentrum Mannheim die Arbeit aufgenommen. Ab dem 15. Januar folgen dann auch die insgesamt rund 50 Kreisimpfzentren. Die Kreisimpfzentren befinden sich in allen Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg. Zusätzlich sind mobile Teams unterwegs, um Menschen zu erreichen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Mittelfristig soll dann die Verimpfung in der Regelversorgung (in den niedergelassenen Arztpraxen) stattfinden.
 
Ab Ende Dezember sollen zunächst 87.750 Dosen des Biontech/Pfizer-Impfstoffs pro Woche nach Baden-Württemberg geliefert werden. Die konkreten Liefermengen des vom Bund bestellten Impfstoffs richten sich nach der Einwohnerzahl des Bundeslandes.
 
Mehr Informationen finden sich auch unter www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/fragen-und-antworten-rund-um-corona/faq-impfzentren