1. Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle erhöht sich auf 5372 /Ein weiterer Todesfall in Mannheim
 
Mannheim (Stadt Mannheim) – Dem Gesundheitsamt wurden bis heute Nachmittag, 03.12.2020, 16 Uhr, 141 weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim erhöht sich auf insgesamt 5372.
 
Das Gesundheitsamt der Stadt Mannheim bestätigt heute einen weiteren Todesfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus in Mannheim. Eine über 80 Jahre alte Frau ist in einem Mannheimer Krankenhaus verstorben. Insgesamt hat es in Mannheim seit Beginn der Pandemie 63 Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus gegeben.
 
Das Gesundheitsamt nimmt Kontakt zu den positiv getesteten Fällen auf, sobald der Laborbefund im Gesundheitsamt vorliegt. Im ersten Schritt ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen der nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen. Diese werden nach Entscheidung und fachlicher Einschätzung durch das Gesundheitsamt auf das Virus getestet.
 
Die Mehrzahl der positiven Fälle stammt von Infektionen im direkten Kontakt, also engen Kontaktpersonen von bereits positiv gemeldeten Fällen, die sich auch schon in Quarantäne befinden. Dabei sind in den letzten Tagen zunehmend auch Cluster (Anhäufung von Fällen in bestimmten Gruppen z.B. Betrieb, Familien und Heime, etc.) zu beobachten.
 
Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen. Die weit überwiegende Zahl aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben.
 
Bislang sind in Mannheim 3569 Personen genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gibt es in Mannheim 1740 akute Fälle.
 
Sobald das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg die Inzidenz für den Stadtkreis Mannheim veröffentlicht, ist sie unter www.mannheim.de/inzidenzzahll einzusehen.
 
 
2. Stadt Mannheim erlässt neue Allgemeinverfügung – Ausgangsbeschränkungen und Schutzmaßnahmen für Pflegeeinrichtungen
 
Um die Ausbreitung des Corona-Virus zu reduzieren, Infektionsketten zu unterbrechen, die Gesundheitsversorgung für die Gesamtbevölkerung sicherzustellen und um vulnerable Personengruppen zu schützen, erlässt die Stadt Mannheim eine neue Allgemeinverfügung, die am 04.12.2020 in Kraft tritt. Die Allgemeinverfügung ist bis zum 22. Dezember befristet. Die Ausgangsbeschränkung wird bis einschließlich 14.12.2020 5.00 Uhr gelten. Eine Ergänzung auf Basis des angekündigten Erlasses des Landes Baden-Württemberg ist möglich.
 
Folgende Regelungen treten mit der neuen Allgemeinverordnung in Kraft:
 
Nächtliche Ausgangsbeschränkung
 
In der Zeit von 21.00 bis 5.00 Uhr am Folgetag gilt eine Ausgangsbeschränkung. Eine Ausnahme ist nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes möglich. Das sind: die Ausübung beruflicher Tätigkeiten, Handlungen, die zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum erforderlich sind, die Inanspruchnahme akut notwendiger medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen, der Besuch bei Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen (außerhalb von Einrichtungen) und die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangs-rechts im jeweiligen privaten Bereich, die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen, die Begleitung Sterbender und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen sowie Handlungen zur Versorgung von Tieren einschließlich Gassigehen (eine Person). Ziel dieser Anordnung ist es, Begegnungen durch private Treffen und Feiern weiter zu reduzieren, da sie eine Hauptquelle der Infektionen sind.
 
Schutzmaßnahmen in Alten- und Pflegeeinrichtungen
 
Besuche sind nur erlaubt, wenn die Besucher*innen eine FFP2-Maske tragen und einen negativen Antigen-Test vorweisen können. Der Test wird für die Besucher*innen kostenfrei vor Ort durchgeführt. Beschäftige in den Einrichtungen sind verpflichtet, einmal pro Woche einen Antigen-Test durchzuführen. Sie müssen zudem permanent bei Kontakt mit Dritten eine FFP2-Maske tragen.
 
Schließung öffentlicher und privater Sportstätten für den Schulsport
 
Öffentliche und private Sportstätten werden auch für den Schulsport geschlossen.
 
Veranstaltungsverbot
 
Um weitere Kontakte zu reduzieren, können keine Veranstaltungen mehr stattfinden. Ausgenommen sind lediglich Religions-, Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften zur Religionsausübung (einschließlich Bestattungen, Urnenbeisetzungen und Totengebeten). Ebenfalls ausgenommen sind Veranstaltungen, die im öffentlichen Interesse liegen und auch während einer Pandemie soweit wie möglich durchgeführt werden müssen, sowie Versammlungen gemäß Art.8 GG. Auch die Ausnahmen des § 10 Abs.4 Corona-VO gelten weiter.
 
Die Allgemeinverfügung der Stadt Mannheim finden Sie unter https://www.mannheim.de/de/informationen-zu-corona/aktuelle-rechtsvorschriften