1. 18. Todesfall in Mannheim – Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle erhöht sich auf 3110
 
Mannheim (Stadt Mannheim) – Das Gesundheitsamt der Stadt Mannheim bestätigt heute einen achtzehnten Todesfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus in Mannheim. Ein über 80 Jahre alter Mann aus Mannheim ist verstorben.
 
Dem Gesundheitsamt wurden bis heute Nachmittag, 11.11.2020, 16 Uhr, 92 weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim auf insgesamt 3110.
 
Das Gesundheitsamt nimmt Kontakt zu den positiv getesteten Fällen auf, sobald der Laborbefund im Gesundheitsamt vorliegt. Im ersten Schritt ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen der nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen. Diese werden nach Entscheidung und fachlicher Einschätzung durch das Gesundheitsamt auf das Virus getestet.
 
Die Mehrzahl der positiven Fälle stammt von Infektionen im direkten Kontakt, also engen Kontaktpersonen von bereits positiv gemeldeten Fällen, die sich auch schon in Quarantäne befinden. Dabei sind auch Cluster (Anhäufung von Fällen in bestimmten Gruppen z.B. Betrieb, Familien und Heime, etc.) zu beobachten.
 
Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen. Die weit überwiegende Zahl aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben.
 
Bislang sind in Mannheim 1837 Personen genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gibt es in Mannheim 1255 akute Fälle.
 
Sobald das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg die Inzidenz für den Stadtkreis Mannheim veröffentlicht, ist sie unter www.mannheim.de/inzidenzzahl einsehbar.
 
2. Pflichten für Reiserückkehrer aus Risikogebieten
 
Für Reiserückkehrer aus Risikogebieten gilt seit 8. November die neue Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne des Landes. Neben der Pflicht, sich unverzüglich nach Einreise in eine zehntägige häusliche Quarantäne zu begeben, sieht diese vor, dass eine digitale Einreiseanmeldung unter https://www.einreiseanmeldung.de ausgefüllt werden muss. Die digitale Meldung über das Portal des Bundes ist ausreichend, um der Meldeverpflichtung nachzukommen. Testergebnisse müssen nur noch auf Anforderung vorgelegt werden. Auch die vom Land definierten Ausnahmen gelten, ohne dass es einer behördlich erteilten Ausnahmegenehmigung bedarf.
 
Die Quarantäne endet grundsätzlich frühestens fünf Tage nach der Einreise, wenn der einreisenden Person ein negatives Testergebnis (gemäß RKI) vorliegt. Der Test darf erst frühestens am fünften Tag nach der Einreise durchgeführt werden und muss nach der Testung zehn Tage aufbewahrt sowie der zuständigen Behörde auf Verlangen unverzüglich vorgelegt werden.
 
Fragen und Antworten zur Einreise-Verordnung gibt das Land unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-tests-fuer-reiserueckkehrer/. Diese werden auch mehrsprachig bereitgehalten.
 
Für alle Fragen zum Thema Corona-Verordnungen wenden Sie sich an 31corona@mannheim.de.