Mannheim-Rheinau / Brühl (ots/Polizeipräsidium Mannheim) – Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft und des Polizeipräsidiums Mannheim:

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim erließ das Amtsgericht Mannheim Haftbefehle gegen einen 56-jährigen Mann und eine 56-jährige Frau.

Die Beschuldigten entschlossen sich offenbar vor dem 8. 7. 2018 dazu, Brände an Wiesen und landwirtschaftlichen Flächen bzw. Erzeugnissen zu legen. In Umsetzung dieses Tatplans sollen die Beschuldigten insgesamt 17 Brände gelegt haben, obwohl ihnen durchgehend bewusst gewesen sein muss, dass es aufgrund der seit Mai 2018 andauernden außergewöhnlich niedrigen Niederschlagsmengen und der daraus resultierenden Trockenheit eine erhöhte Brandgefahr bestand.

Nach derzeitigem Ermittlungsstand sollen die Tatverdächtigen am 8. 7. 2018 mit ihrer Serie von Brandlegungen begonnen haben, hier sollen sie in der Nacht nacheinander unweit voneinander zwei Gebüsche nahe der Mannheimer Landstraße in Brühl angezündet haben. Die Brandserie sollen sie in den folgenden Tagen fortgesetzt haben und immer wieder Brände im Bereich Brühl und Mannheim-Rheinau gelegt haben.

Unter anderem sollen sie am 15. 7. 2018, gegen 2.30 Uhr zwei Strohballen, die auf einem abgeernteten Feld gelagert waren, in Brand gesetzt haben. Nur durch das schnelle Einschreiten der Feuerwehr konnte ein Übergreifen auf das Feld und ein nahegelegenes erntereifes Maisfeld verhindert werden.

Am 21. 8. 2018 gegen 21.20 Uhr sollen die Beschuldigten erneut eine Grünfläche im Bereich der Schmitzstraße in Brühl in Brand gesetzt haben. Hier gerieten eine Grünfläche von 400 m², Hecken und ein großer Baum in unmittelbarer Nähe zu einer angrenzenden Wohnbebauung in Vollbrand.

Zu guter Letzt brannten am 23. 8. 2018 zwischen 2.00 Uhr und 3.00 Uhr nacheinander im Pferchstücker Weg in Brühl zunächst eine Grünfläche neben einem Kleintierzuchtverein und danach ein Busch. Auch diese Brände sollen die Beschuldigten gelegt haben. Der beschuldigte 56-Jährige wurde nach der letzten Tat in unmittelbarer Nähe zum Tatort von Polizeibeamten des Polizeireviers Mannheim-Neckarau vorläufig festgenommen.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim wurden die beiden 56-jährigen deutschen Beschuldigten am Freitagnachmittag dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Mannheim vorgeführt. Dieser erließ gegen die Beschuldigten Haftbefehle wegen des dringenden Verdachts der Brandstiftung sowie der Sachbeschädigung in 16 Fällen u.a., aufgrund von bestehender Flucht- und Verdunkelungsgefahr. Die Beschuldigten wurden danach in verschiedene Justizvollzuganstalten eingeliefert.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Mannheim und des Polizeipostens Brühl dauern an.