Ludwigshafen (ots/Polizeipräsidium Rheinpfalz) – Dieser Drohnenflug war wohl nicht erlaubt. Ein 35-Jähriger muss nun mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen eines nicht genehmigten Drohnenflugs rechnen, nachdem er am Montag (20.8.2018) mit einer Drohne im Bereich an der Froschlache flog.

Der Drohnenflug wurde gegen 13 Uhr von einem aufmerksamen Anwohner gemeldet, da die Drohne nahe an Wohnhäuser fliegen würde. Als die Polizei vor Ort erschien, trafen sie den 35-Jährigen an, der angab Aufnahmen für ein Musikvideo zu machen.

Da der Flug ohne Genehmigung über bewohntem Privatgelände, in einer Entfernung von 100 Metern zu Bahnschienen und in der Nähe eines Hubschrauberlandeplatzes eines Krankenhauses stattfand, wurden die Aufnahmen der Drohne sichergestellt. Zudem war die Drohne nicht mit einer entsprechenden Plakette gekennzeichnet.

Welche Regeln für einen Drohnenflug gelten, können aus der aktuellen Drohnenverordnung entnommen werden. https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LF/151108-drohnen.html