Lorsch (Stadt Lorsch) – Nur zu gerne hätte die Stadt Lorsch für den Besuch des Lorscher Waldschwimmbades wieder auf die Ampellösung zurückgegriffen, wie sie sich im letzten Jahr bestens bewährt hat. Die aktuell geltende Corona-Verordnung des Landes Hessen lässt dies jedoch nicht zu. Die Verantwortlichen im Lorscher Stadthaus hatten bis zuletzt auf eine Änderung der Verordnung gehofft und auch beim zuständigen Ministerium auf die Vorzüge des Lorscher Systems hingewiesen. Leider bislang vergeblich, wobei man den Lorscher Vorschlag bei künftigen Änderungen der Verordnung bedenken wolle. Entscheidend ist laut der Verordnung, dass die Stadt Lorsch Warteschlangen an der Kasse zu vermeiden hat.

Eintritt nur mit Voranmeldung
Nach Auffassung des Landes ist dies nur dann gewährleistet, wenn eine vorherige Terminvergabe erfolgt. Bürgermeister Schönung glaubt nicht, dass durch ein Ticketsystem Warteschlangen an der Kasse vermieden werden: „Denn damit muss vor der Kasse überprüft werden, ob jemand vorab eine Terminvereinbarung vorgenommen hat.“ Ein Risiko will aber im Stadthaus auch niemand eingehen, sodass der Besuch im Freibad vorerst nur mit einer vorherigen Terminvereinbarung möglich ist. „Wir hoffen immer noch“, so Bürgermeister Schönung, „dass das Land zumindest Dauerkarten mit registrierten Nutzerdaten oder die Luca-App den Anforderungen der Terminvereinbarung kurzfristig gleichsetzt und mit der nächsten Aktualisierung der Verordnung auch die bewährte Einlassregelung mit einer Besucherampel ermöglicht. Gerade für unsere treuen Besucherinnen und Besucher, die mit dem Internet nicht so vertraut sind, ist dies mindestens eine – von uns nicht gewollte – Herausforderung.“ Auch Besitzer von Familien- und Dauerkarten müssen eine Terminbuchung vornehmen, um in das Bad eingelassen zu werden.

Anzahl der Badegäste
Der Magistrat hat festgelegt, dass die Zahl der Badegäste, die sich gleichzeitig im Bad aufhalten, auf 1.200 Personen festgelegt wird. Im letzten Jahr war die Höchstgrenze etwas niedriger und lag bei 1.014 gleichzeitig anwesenden Personen. Auch die Kinder unter 6 Jahren zählen als Besucher:innen.

Öffnungszeiten und Eintrittspreise bleiben gleich
Die Öffnungszeiten und Eintrittspreise sind im Vergleich zur letzten Badesaison unverändert geblieben. Dauer- und Familienkarten können jederzeit an der Schwimmbadkasse bestellt werden. Das Formular ist an der Schwimmbadkasse erhältlich und steht auch zum Download auf der Homepage der Stadt Lorsch zu Verfügung. Das Formular ist vollständig ausgefüllt an der Schwimmbadkasse abzugeben. Eine direkte Ausstellung ist nicht möglich. Beim nächsten Besuch im Schwimmbad kann die Karte abgeholt werden.

Einlass- und Hygieneregeln
Die Stadt und die GGEW haben ein Hygienekonzept erarbeitet. Die Regelungen sind im gesamten Bad gut sichtbar angebracht bzw. aufgestellt. Es gelten auch im Bad die allgemeinen Abstands- und Hygieneregelungen. Auf den Liegewiesen müssen Schwimmbadgäste auf die notwendigen Abstände achten. Gruppen aus mehreren Hausständen sind auf maximal 10 Personen beschränkt. Kinder bis einschließlich 14 Jahre, Geimpfte und Genesene werden dabei nicht mitgezählt. Die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern zwischen Personen unterschiedlicher Hausstände ist verbindlichen. Das gilt natürlich auch in den Wasserbecken. Wichtig: Auf allen Verkehrswegen im Bad besteht eine Maskenpflicht, außer auf dem direkten Weg ins Wasser.

Wie funktioniert die Terminbuchung?
Auf der Homepage der Stadt Lorsch, aber auch bei der GGEW, ist ein entsprechender Link zur Buchung eines Termins für das Lorscher Waldschwimmbad spätestens ab Freitag zu finden. Derzeit wird das Buchungssystem noch auf Herzen und Nieren geprüft. Ab dem 4. Juni jedoch sollen Buchungen möglich sein.

Auf der Buchungsseite besteht dann eine Auswahl für die unterschiedlichen Tarife, die im Waldschwimmbad angeboten werden. Besitzt man keine Dauer- oder Familienkarte, kann der Standardtarif für eine Tageskarte oder eine Ermäßigtenkarte (beispielsweise für Schüler oder Rentner) ausgewählt werden. Für diejenigen, die nach Feierabend noch ein paar Runden schwimmen möchten, steht eine Abendkarte für den Besuch des Schwimmbades ab 18 Uhr zur Verfügung. Tageskarten müssen mit der Buchung bezahlt werden. Eine Bezahlung ist mit allen gängigen Bezahlmethoden möglich. Die Besitzer von Dauer- oder Familienkarten müssen natürlich nicht mehr zahlen.

Bei der Buchung ist der gewünschte Termin einzutragen. Wer schon im Voraus weiß, dass er das Bad nur für einen bestimmten Zeitraum nutzen möchte, kann dies bei der Buchung hinterlegen. Dies ist eine freiwillige Angabe, hilft aber, die tatsächlich mögliche Besucherzahl im Bad immer auszuschöpfen.

Mit dem Abschluss der Buchung wird ein QR-Code per Mail zugesandt. Der Code ist an der Schwimmbadkasse vorzuzeigen. Dann erfolgt der Eintritt ins Bad. Beendet man den Badetag weit vor 20 Uhr, ist es wichtig, beim Personal den Code erneut vorzuzeigen. Der Austritt aus dem Bad wird dann in der Software erfasst und der Platz im Bad wird im Buchungssystem wieder freigegeben. Die Stadt bittet gerade Gäste, die nur für einige Stunden im Bad verweilen, sich am Ausgang wieder austragen zu lassen. Damit haben andere auch die Möglichkeit, noch ein paar Stunden Badevergnügen zu genießen.

Wie lange im kann im Voraus reserviert werden?
Für maximal 5 Tage kann im Voraus eine Buchung erfolgen. Größere Zeiträume sind nicht möglich. Damit wird vermieden, dass Personen Plätze für die gesamte Saison belegen und diese vielleicht gar nicht oder nur wenig in Anspruch nehmen.

Was ist zu tun, wenn kein Internet oder Smartphone zur Verfügung steht
In diesen Fällen solle eine Reservierung und Buchung per Telefon möglich gemacht werden. Stadtverwaltung und GGEW arbeiten derzeit daran, eine telefonische Reservierungsmöglichkeit einzurichten.

Ebenfalls wird eine Terminbuchung in Ausnahmefällen auch an der Schwimmbadkasse direkt möglich sein. „Das sollte aber wirklich die Ausnahme darstellen‘“, bittet Bürgermeister Schönung, „denn die Vermeidung von Warteschlagen steht ja im Vordergrund.“

Erstattung bei schlechtem Wetter
Die Terminbuchung von Tageskarten ist verbindlich. Wer das Schwimmbad an diesem gebuchten Tag nicht aufsuchen kann oder will, weil beispielsweise das Wetter schlecht ist, kann keine Erstattung verlangen.

Kinderbecken
Die Kinderbecken sind geöffnet. Auch die Rutschen im Kinderbecken können genutzt werden. Im Kinderbecken selbst dürfen sich jedoch nur maximal 10 Personen (inkl. Kinder) aufhalten. Die Stadt Lorsch setzt hier auf die verantwortungsvolle Mithilfe und Vernunft der Eltern.

Rutsche und Sprungturm
Die Rutsche wird geöffnet. Ende des Monats wird auch der Sprungturm wieder zugänglich sein. Auch für diese Bereiche gelten die Abstandsregelungen. Jeweils eine Person darf die Rutsche oder den Sprungturm nutzen.

Sitzbereiche an den Becken
Die Sitzmöglichkeiten im Bereich der Becken sind gemäß den Corona-Richtlinien nur begrenzt möglich. Gesperrte Flächen sind markiert.

Noch Fragen?
Bei Unklarheiten, Fragen zur Terminbuchung oder zum Hygienekonzept steht Jasmin Hofmann von der Stadt Lorsch zur Verfügung (j.hofmann@lorsch.de oder Tel. 0 62 51/59 67-205).