Lorsch (Stadt Lorsch) – Noch bis zum 07.Dezember 2021 können die Zählerstände der Wasserzähler gemeldet werden, damit sie in die Jahresabrechnung einfließen. Sollten die zuständigen Sachbearbeiterinnen bei der Stadtverwaltung bis zu diesem Datum keine Rückmeldung erhalten, müssen die Zählerstände leider geschätzt werden.

 

Das kann zu unnötigem Ärger führen. Vor allem in den Fällen, in denen bereits seit mehreren Jahren kein Zählerstand mitgeteilt wurde, kann die Abrechnung extrem vom tatsächlichen Stand abweichen. Auch die Vorauszahlungen können dann nicht anhand der tatsächlichen Verbrauchswerte festgesetzt werden.

 

Ein Anspruch auf kostenlose Änderung der „geschätzten Abrechnungen“ besteht allerdings nicht. Für jedes vom Anschlussnehmer veranlasste Erfassen der Zählerstände kann nach der städtischen Satzung eine Gebühr in Höhe von 25 € verlangt werden.

 

Deshalb nochmals der Appell an die Lorscher Bevölkerung:

Lesen Sie die Zählerstände bis zum 07.Dezember 2021 ab und werfen Sie die ausgefüllte gelbe Karte(diese muss nicht frankiert werden!) in den nächsten Briefkasten. Alternativ ist die Erfassung auch über einen Link auf der Homepage der Stadt www.lorsch.de möglich.