Leserbrief von Walter Benz
Radschnellweg: Erst der Kreisel, dann die Millionenfrage
Seit 2019 gibt es eine Vereinbarung zwischen Weinheim, Viernheim und Mannheim zum Bau eines Radschnellweges. Grundlage sind hochgerechnete bis zu 2.800 Radpendler täglich !!
Weinheim hat im März 2026 einen konkreten Streckenverlauf beschlossen, Mannheim berät aktuell über die Anbindung nach Viernheim. Viernheim ist bereits weiter. Die Trassenführung im Stadtgebiet, mit den Anschlüssen nach Weinheim im Norden und Mannheim im Süden, liegt konkretisiert vor.
In der Stadtverordnetenversammlung am 25. Juni 2026 fiel sogar der Begriff „Leuchtturmprojekt“. Das zeigt, wie groß die Erwartungen an diesem Vorhaben inzwischen sind. Aber gerade deshalb sollte man nüchtern bleiben: Ein großes Wort macht ein Projekt noch nicht finanzierbar.
Beschlossen wurde nun der erste Abschnitt: der Kreisverkehr an der Kreuzung Umgehungsstraße/Mannheimer Straße. Das Argument der Befürworter klingt zunächst nachvollziehbar. Wenn die Fördermittel wie vorgesehen fließen, bliebe für Viernheim ein Eigenanteil von rund 120.000 Euro. Günstiger, so hieß es sinngemäß, bekomme man einen Kreisverkehr kaum gebaut.
Auch die UBV ist nicht grundsätzlich gegen einen Kreisverkehr an dieser Stelle. Nur sollte man ehrlich sagen, worüber tatsächlich entschieden wurde. Es geht eben nicht nur um einen kostengünstigen Kreisel. Es geht um den Einstieg in ein deutlich größeres Millionen-Projekt.
Die Möglichkeit, den Radschnellweg in sechs Abschnitten zu beantragen und Abschnitt für Abschnitt erst nach der jeweiligen Förderzusage umzusetzen, wurde von der Mehrheit offenbar als zusätzliche Sicherheit gesehen. Abschnitt für Abschnitt, Förderantrag für Förderantrag – das klingt vernünftig. Es klingt nach Kontrolle. Und es klingt so, als könne man jederzeit problemlos wieder aussteigen.
Genau da liegt aus Sicht der UBV das Problem. Wer den ersten Abschnitt baut, schafft Fakten. Es entstehen Erwartungen, Anschlusszwänge und weitere Planungskosten. Nach unserer Einschätzung besteht bei einem späteren Stopp oder einer längeren Unterbrechung auch das Risiko, dass anteilige Planungskosten zurückzuerstatten sind.
Für die gesamte Strecke wird im ungünstigen Fall ein Eigenanteil Viernheims von bis zu etwa 2,5 Millionen Euro angenommen. Bei der derzeitigen Verschuldung und Haushaltslage ist das keine Summe, die man nebenbei schultert.
Dazu kommt ein weiterer Punkt. Viernheim hat mit der Viernheimer Entschließung 2026 zu Recht darauf hingewiesen, dass die Kommunen finanziell immer stärker unter Druck geraten.
Umso wichtiger ist die ehrliche Betrachtung dieses Projektes, das den städtischen Haushalt ja zusätzlich belasten wird. Ein guter Radweg ist das eine. Ein Radschnellweg mit vorgeschriebenen Standards, Eingriffen in die Natur und nicht bewerteten Folgekosten ist etwas anderes. Es stellt sich hierbei die Frage: Bauen wir hier etwas,was Viernheim wirklich braucht – oder bauen wir am Ende das, weil es förderfähig ist?
Natürlich gab es auch eine Bürgerbeteiligung. Das ist unstrittig. Sie bezog sich jedoch vor allem auf Trassenführung, Planung und konkrete Ausführungsfragen. Bei einem Projekt dieser Größenordnung hätte aus Sicht der UBV zusätzlich ausführlicher über Kosten, Risiken, Alternativen und Prioritäten gesprochen werden müssen. Die damals angenommenen und die aktuell korrigierten Kosten liegen weit auseinander. Denn entscheidend ist nicht nur, wie die Trasse verläuft, sondern ob Viernheim dieses Projekt in dieser Form und zum aktuellen Zeitpunkt schultern können wird.
Auch der Zeitplan wirft Fragen auf. Für die gesamte Umsetzung wird derzeit ein Zeitraum bis 2032 genannt. Wer die Erfahrungen mit der Saarlandstraße vor Augen hat, sollte vorsichtig sein. Dort werden für rund 700 Meter, ebenfalls in Abschnittsbauweise, nahezu zwei Jahre benötigt. Der Radschnellweg durch Viernheim umfasst dagegen rund sechs Kilometer und ist deutlich komplexer. Da kommt unweigerlich die Frage auf, ob der Zeitplan bis 2032 wirklich belastbar ist.
Dabei geht es nicht darum, Radverkehr schlechtzureden. Fördermittel sind dabei hilfreich. Aber sie machen ein Projekt nicht automatisch bezahlbar. Auch 80 oder 90 Prozent Zuschuss helfen nur dann, wenn man den Restbetrag und die Folgekosten tragen kann.
Die UBV hat in diesem Zusammenhang auf viele Besonderheiten des Projektes hingewiesen: auf die finanzielle Lage der Stadt, auf unsichere Gesamtförderungen, mögliche Rückforderungen, steigende Kosten und den Zeitplan. Leider fanden diese Bedenken keine Mehrheit. Eine begonnene, später unterbrochene und nicht zu Ende geführte Strecke ist für Viernheim sicherlich kein Aushängeschild. Da landen wir schnell im”Schwarzbuch für öffentliche Verschwendung”.
Nun ist die Entscheidung gefallen. Der erste Abschnitt kommt. Wir hoffen, dass die Befürworter recht behalten: dass die Kosten nicht steigen, die weiteren Fördermittel wie erwartet bewilligt werden, die Bauzeit eingehalten wird und am Ende tatsächlich täglich die erhofften bis zu 2.800 Radfahrer diese Strecke nutzen.
Bis dahin bleibt für die UBV festzuhalten: Ein Projekt wird nicht dadurch solide, dass man es in Abschnitte aufteilt. Und ein günstiger erster Schritt ist noch lange kein Beweis dafür, dass am Ende auch die gesamte Strecke bezahlbar sein wird.
Wir hoffen, dass der Einstieg in dieses Millionen-Projekt nicht auch ein planerischer Einstieg in eine exorbitante Grundsteuererhöhung wird.
Walter Benz
Fraktionsvorsitzender
der
UnabhängigeBürgerViernheim



