Cannabis Odyssee – Mehr Freiheit wagen!

 

Es war eines der Themen, bei dem sich die sonst so zerstrittene „Ampel“ eigentlich einig war: Die Cannabis Legalisierung. Trotzdem harkte es noch etwas und die CDU/CSU hat schon Widerstand angekündigt. Ein Widerstand, der nur schwerlich durch Fakten gerechtfertigt werden kann. Cannabis ist im Vergleich zu legalen und gesellschaftlich etablierten Substanzen wie Alkohol und Nikotin mit vergleichsweise deutlich geringeren Gesundheitsrisiken verbunden.

Während der übermäßige Konsum von Alkohol und Nikotin zu schwerwiegenden gesundheitlichen Problemen wie Leberzirrhose, Lungenkrebs und Herz-Kreislauf-Erkrankungen führen kann und für Millionen von Todesfällen weltweit verantwortlich ist, sind lebensbedrohliche Folgen beim ausschließlichen Konsum von Cannabis praktisch ausgeschlossen. Es gibt weltweit keinen einzigen dokumentierten Fall, in dem der alleinige Konsum von Cannabis direkt zu einem tödlichen Ausgang geführt hat.

Bereits 1994 (!) stufte das Bundesverfassungsgericht, aufgrund entsprechender wissenschaftlicher Erkenntnisse, „das Suchtpotential der Cannabisprodukte als sehr gering“ ein. Diese Informationslage hat sich in der Zwischenzeit weiter gefestigt. Zahlreiche wissenschaftliche Studien haben gezeigt, dass es keinen kausalen Zusammenhang zwischen Cannabiskonsum und dem späteren Konsum anderer Drogen gibt. Vielmehr spielen individuelle Faktoren wie genetische Veranlagung, soziales Umfeld und psychosoziale Belastungen eine entscheidende Rolle bei der Entwicklung von Drogenkonsumverhalten – ein Fakt, den viele konservative Politiker leider kategorisch ignorieren und stattdessen ohne jeden Beleg das Gegenteil verbreiten.

Laut den Plänen der „Ampel” soll nun eine Legalisierung mit vielen Einschränkungen durchgesetzt werden: Besitz ab 18 Jahren von bis zu 25 Gramm Cannabis, privat bis zu drei „weibliche blühende Pflanzen“ und streng geregelte Abgabe von Cannabis über bestimmte Clubs. Nicht-gewinnorientierte Cannabis-Clubs dürfen gemeinschaftlich Cannabis zu Genusszwecken anbauen. Die Abgabe erfolgt nur an Mitglieder und dies ausschließlich für den Eigenkonsum – eine Regelung, die im Übrigen auch für den privaten Anbau gilt.

Diese Regelungen sind zwar ein wichtiger erster Schritt zur Entkriminalisierung von Cannabiskonsumenten, allerdings nur ein unbeholfenes Stolpern in Richtung einer zeitgemäßen, fakten- und evidenzbasierten Cannabis- bzw. Drogenpolitik. Angesichts der Tatsache, dass man als Raucher bzw. Alkoholkonsument keine Rechenschaft darüber ablegen muss, wie viele Zigaretten oder Bierflaschen man besitzt bzw. täglich oder monatlich verkonsumiert, erscheinen die strengen Mengenbegrenzungen für den privaten Besitz/Konsum von Cannabis als völlig unverhältnismäßige Reglementierungswut.

Nicht zuletzt zeugt auch das im Gesetzesentwurf vorgesehene Verbot, das aus privatem Eigenanbau gewonnene Cannabis an Dritte weiterzugeben, von einer beeindruckenden Realitätsferne der für diesen Entwurf verantwortlichen politischen Entscheidungsträger. Aus welchen Gründen gilt es hierzulande als unbedenklich, sich am Bahnsteig bei einem Fremden “eine Kippe zu schnorren” – wie es unter eingefleischten Rauchern heißt –, oder mit Freunden eine Flasche Wein aus dem eigenen Vorrat zu genießen, wohingegen das “Rotieren-Lassen” eines mit Cannabis aus privater Eigenproduktion gefüllten Joints in gemütlicher Runde laut dem geplanten Gesetzesentwurf eine Straftat darstellen soll? 

Sollte es nun endlich zumindest zu der von der „Ampel” geplanten Teil-Legalisierung von Cannabis kommen, ist dies ohne Frage ein Schritt in die richtige Richtung, der dazu beitragen kann, für Millionen Konsumenten den Zugang zu qualitätsgesicherten Genussmitteln zu gewährleisten, die Justiz zu entlasten und den Jugendschutz zu verbessern. Ein wichtiger Wegpunkt auf einer langen Odyssee in dieser Frage. Es spricht sehr viel dafür, beim Konsum von Cannabis perspektivisch auf mehr Freiheit und Selbstbestimmung der Bürger zu setzen.