Neulich in Viernheim…

neben dem aktuellen Vorfall in der Innenstadt mit Krawall von Jugendlichen und Werfen von Böllern auf Polizei, Rettungskräfte und zuvor auf Passanten und deren Kindern gab es andauernd gleichlautende Beschwerden zur Lärmbelästigung aus dem Bannholzgraben sowie wohl auch aus dem Umfeld am Tivolipark.

Vor wenigen Tagen fand ich nach einer erneuten Knallerei den nachstehend abgebildeten Knallkörper hier in der ökologischen Ausgleichsfläche vor, deren Eckpunkt gerne von Jugendlichen frequentiert wird. Ausgehend von der Annahme, dass dies einer der von den Jugendlichen verwendeten Knallkörper ist anbei Informationen zu dessen Gefährdungs- und Risikopotenzial. Dies zur Einschätzung worüber hier bei den betroffenen Jugendlichen gesprochen wird.

Laut Internet: Kein Sylvesterfeuerwerk, sondern professioneller Knallkörper zur Erzeugung eines kurzfristigen Schallpegels von 120dB (!), empfohlener Sicherheitsabstand aufgrund der Druck- und Schalleffekte 15-20m, Verwendung als Notsignal oder zur Abwehr gefährlicher Tiere. Der Knallkörper ist im Internet für ca. 6-8 Euro je 20 Stück verfügbar.

Dazu folgende Sachinformation zur Geräuschentwicklung bei 120 Dezibel aus dem Internet.

„120 dB liegen im Bereich „Gefährlich“. Schmerzschwelle; sofortiger Schaden möglich. 120 dB werden häufig als Unbehaglichkeitsschwelle genannt. Die von NIOSH* empfohlene berufliche Expositionsdauer liegt unter 10 Sekunden; das ist keine Sicherheitsgarantie, sofortige Schäden sind möglich.

Typische Geräusche bei etwa 120 dB

  • Ein Donnerschlag direkt über dem Kopf
  • Ein Düsenflugzeug in 100 m Entfernung
  • Ein Rockkonzert direkt am Lautsprecherturm
  • Eine Polizeisirene auf 1 m“

https://www.decibelmeter.org/de/comparison/120-db

 

* NIOSH kennzeichnet die Normrichtwerte für Lärmexpositionen am Arbeitsplatz

Wer solche (und ggf. andere) Spreng- und Knallkörper verwendet geht m.E. bewusst das Risiko ein damit andere Menschen zu gefährden oder gar zu schädigen. Das Werfen auf andere Menschen kann als versuchte Körperverletzung geahndet werden. Eine Straftat. Das bloße Zünden ist eine Ordnungswidrigkeit. Das sollte allen „Knallköpfen“, die diese Knallkörper verwenden klar sein.

Erfasst werden diese Delikte in der polizeilichen Kriminalstatistik jedoch nur, wenn Anzeige erstattet wird – ausgenommen die Polizei nimmt den Tatbestand selbst auf (wie wohl bei den Krawallen am Apostelplatz).

Noch deutlicher wird diese böse Absicht, wenn Polizei- und Rettungskräfte, deren Absicht es ja ist anderen Menschen zu helfen, damit beworfen, behindert oder gar bedroht werden. Dies ist eine Verrohung von Anstand und Respekt. Es ist ein asoziales Verhalten, für das mir (und wohl nicht nur) jegliches Verständnis fehlt!

Dieser jugendliche Unsinn hat mitunter seine Vorbilder unter uns Erwachsenen, wie zuletzt beim Fußballspiel zwischen SC Waldhof-Mannheim und FC Kaiserslautern. Strafe des DFB für die Pyrotechnik und Werfen von Feuerwerkskörpern: 300.000 Euro. Bei der fragwürdigen Faszination für Pyrotechnik, Spreng- und Knallkörper zeigt der politische Finger auch auf uns Erwachsene als schlechte Vorbilder.

Politisch signalisieren die o.g. Vorfälle, inzwischen über 2 Jahre immer wieder punktuell aufploppend, ein weitgehendes Versagen der kommunalen Stadtjugendpflege im Bereich der offenen Jugendarbeit. Allein Angebote bereitstellen und abwarten ob und wer kommt reicht nicht mehr aus. Die betroffenen Jugendlichen wurden damit nicht erreicht. Diese interessiert weder Tanzen, Theater, Basteln noch Videos machen, auch keine Pumptrack etc.

Der nächste Schritt in der Aufarbeitung sollte sein, den Kontakt mit den betroffenen Jugendlichen und Eltern zu suchen sowie umfassend die Lage, Bedürfnisse und damit verbundene Angebotsoptionen Jugendlicher in Viernheim zu erfassen. Was pädagogisch nicht geklappt hat, könnte politisch gelingen durch eine Neuorientierung der kommunalen Jugendarbeit unter Beteiligung der Jugendlichen an deren zukünftigen Konzept und Angeboten. Das Bürgernetzwerk ist bereit, solche Projekte zu unterstützen. Eine weitere Idee ist eine lokale Sicherheitskonferenz unter Einbeziehung aller betroffenen Institutionen, Gruppen, Politik und Verwaltung (in dieser Reihenfolge). Idealer Weise von allen Fraktion im Stadtparlament unterstützt. Dieses Angebot ergeht vom Bürgernetzwerk an alle anderen Fraktionen. Ziel müssen konkrete Handlungsempfehlungen zur Abkehr von Gewalt sein.

Da ohnehin die abschließende Beratung zum Sicherheitskonzept (Antrag der CDU-Fraktion sowie etwa gleichlautend vom Bürgernetzwerk) wäre dies nun der Zeitpunkt für gemeinsames Handeln.

 

Hon.-Prof. Dr. Uwe Pfenning, Ehrenstadtverordneter