Kreis Bergstraße (kb) – Vor einer Woche hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel entschieden, dass der Planfeststellungsbeschluss des Landes Hessen für den Neubau der Ortumgehung Rosengarten (B 47) rechtswidrig sei und deshalb nicht vollzogen werden dürfe.

Der VGH stellt in seinem Urteil fest, dass der Planfeststellungsbeschluss des Landes nicht vollständig frei von Rechtsfehlern sei. So müsse das Land beim Konzept zur Vermeidung des Risikos, das im Hinblick auf die Kollision von Fledermäusen im Straßenverkehr bei der Querung der Neubautrasse bestehen, nachbessern. Außerdem sei nicht hinreichend dargestellt worden, dass die geplante Südumgehung in wirtschaftlicher Sicht eindeutig gegenüber anderen Varianten einen Vorzug aufweise. Das Land Hessen hat nun Gelegenheit, den Planfeststellungsbeschluss entsprechend nachzubessern.

Landrat Christian Engelhardt sieht das eigentliche Problem weniger in dem Urteil als vielmehr in der Dauer des Verfahrens: „Der Mensch hat ein Recht auf Schutz. Und dieser ist nun einmal Aufgabe des Staates. Unabhängig davon, für welche Lösung man sich beim Ausbau der B 47 letztlich entscheidet, die Menschen in Rosengarten brauchen dringend Entlastung.

Dass eine Entscheidung über die eingebrachten Klagen im Fall von Rosengarten mehr als vier Jahre benötigt, ist einfach zu lang und, wie im ‚zweiten Bergsträßer Fall‘, der B 38a ebenfalls, niemandem mehr vermittelbar. So ein Verfahren auch noch, wie im Fall der B 38a, ‚Eilverfahren‘ zu nennen, schaffe Frustration der Bürger gegenüber der Justiz. Und währenddessen haben die Menschen vor Ort jahrelang mit dem Schwebezustand und den Belastungen zu leben, während die Mühlen der Justiz in den Augen der Betroffenen im Schneckentempo mahlen.

Insgesamt sorgen Planungsrecht, Vergaberecht und die Dauer der Rechtsprechung derzeit dafür, dass Infrastrukturprojekte nur noch in Zeiträumen von epischem Ausmaß verwirklicht werden können. Mit Blick auf andere Länder – nicht nur das oftmals zitierte ‚China‘ – ist dies kein Ruhmesblatt und eine echte Gefahr für den Standort Deutschland.“

Dem müsse sich die Bundespolitik aktiv und sofort widmen, hier appelliert der Landrat vor allem an die Bundesregierung: „Recht sollte nicht Prozesse behindern, sondern für Klarheit sorgen. Die Planungsverfahren müssen dringend entschlackt werden. Auch mit einem effizienteren Verfahren können die Interessen des Naturschutzes und der von Planungen Betroffener ausreichend berücksichtigt werden. Ein erster wichtiger Schritt ist das aktuell auf Bundesebene diskutierte Planungsbeschleunigungsgesetz, welches hoffentlich in Berlin schnell eine Mehrheit findet aber nicht ausreicht! Insbesondere die Justizministerin Christine Lambrecht ist jetzt gefragt. Denn auch für die Rechtsprechung sind neue Vorgaben erforderlich. Rechtsprechung muss in vernünftigen Zeiträumen erfolgen – alles andere ist nicht nur schlecht für die Betroffenen und unseren Lebens- und Wirtschaftsstandort, sondern auch schlecht für unseren Rechtsstaat.“