Förderungen für Bensheim, Heppenheim, Lampertheim, Lorsch, Viernheim und Zwingenberg möglich

Anträge auf Belegungsrechte über Wohnbauförderstelle des Kreises

Kreis Bergstraße (kb). – Angesichts der zunehmenden Verknappung bezahlbaren Wohnraums in einigen Teilen Hessens hat die Landesregierung beschlossen, erneut den Erwerb von Belegungsrechten an geeigneten Bestandswohnungen zu fördern. Über ein entsprechendes Förderprogramm soll insbesondere die Wohnraumversorgung von Haushalten mit einem geringen Einkommen verbessert werden. Um kurzfristig Berechtigte mit preiswertem Wohnraum zu versorgen, stehen im Rahmen des aktuellen Programmes Fördermittel in Höhe von vier Millionen Euro zur Verfügung. Weitere Programmläufe mit entsprechenden Fördervolumina sind geplant.

Antragsberechtigt ist der Eigentümer beziehungsweise der Erbbauberechtigte von Mietwohnungen. Die Dauer der Mietpreis- und Belegungsbindung beträgt zehn Jahre. Entsprechende Zuwendungen werden ausschließlich für den Erwerb von Belegungsrechten an Bestandswohnungen zugunsten der Zielgruppe des sozialen Mietwohnungsbaus bereitgestellt. Ein Antrag soll mindestens vier Wohnungen betreffen. Für den Erwerb von Belegungsrechten an Wohnungen, die keiner Bindung unterliegen und zur Belegung frei sind, kann ein einmaliger Zuschuss von 1,50 Euro pro Quadratmeter förderfähiger  Wohnfläche multipliziert mit der Bindungsdauer in Monaten beantragt werden. Für den Erwerb von Belegungsrechten nach Auslaufen bestehender Bindungen kann ein einmaliger Zuschuss von 0,80 Euro pro Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche multipliziert mit der Bindungsdauer in Monaten gewährt werden.

Das Fördergebiet ist allerdings räumlich begrenzt. Im Kreis Bergstraße beschränken sich die Fördermöglichkeiten auf Bensheim, Heppenheim, Lampertheim, Lorsch, Viernheim und Zwingenberg. 

Die kompletten Richtlinien für den Erwerb von Belegungsrechten an bestehendem Wohnraum können auf der Homepage der WIBank, unter https://www.wibank.de/wibank/erwerb-von-belegungsrechten/erwerb-von-belegungsrechten/431384 heruntergeladen werden. Hier ist auch der Vordruck für die notwendige Anmeldung zu finden. Die Anmeldungen für das Förderprogramm sind bei der Wohnbauförderstelle des Kreises Bergstraße einzureichen.