Lampertheim: Mordkommission nach Tötungsdelikt eingerichtet – Zeugenaufruf der Polizei
Lampertheim (ots/Polizeipräsidium Südhessen) – Gemeinsame Pressemeldung der Staatsanwaltschaft Darmstadt und des Polizeipräsidiums Südhessen
Nachdem am Montagmittag (16.09.2024, wir haben berichtet) auf einem Waldweg im Bereich des Lampertheimer Waldes die Leiche einer Frau gefunden wurde, hat das Polizeipräsidium Südhessen in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Darmstadt die Mordkommission „1609“ eingerichtet. Rund 30 Beamtinnen und Beamte ermitteln derzeit in dem Fall.
Aufgrund der bisherigen Erkenntnisse gehen die Ermittler davon aus, dass die Frau am Montagvormittag auf dem Waldweg, auf dem sie gefunden wurde, getötet wurde. Sie hatte mehrere Stichverletzungen. Ihr Auto fanden die Beamten auf dem nahegelegenen Waldparkplatz Lampertheim. Es wurde sichergestellt und wird kriminaltechnisch untersucht. Zudem wurde das Waldgebiet durchsucht, wo die Frau gefunden wurde, um weitere Hinweise zu den Umständen ihres Todes zu erlagen.
Bei der Getöteten handelt es sich um eine 36-jährige Frau, die mit ihrer Familie in Lampertheim lebte. Die Angehörigen werden von speziell geschulten Beamtinnen und Beamten des Polizeipräsidiums Südhessen betreut.
In Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt hat die Mordkommission „1609“ unter der Rufnummer 06151 / 969-53111 ein Hinweistelefon eingerichtet. Alternativ können sich Hinweisgeber auch über folgende E-Mail-Adresse melden: hinweis1609.ppsh@polizei.hessen.de
Aktuell wenden sich Staatsanwaltschaft und Polizei mit folgender Frage an die Öffentlichkeit:
- Wer hat am Montagvormittag im Bereich des Waldparkplatzes oder der angrenzenden Waldwege verdächtige Beobachtungen gemacht, die in Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt stehen könnten?
Weiterhin richten sich die Beamten mit einer eindringlichen Botschaft an die Bevölkerung: Die Aufklärung dieser schrecklichen Tat hat höchste Priorität. Um die Ermittlungen nicht zu gefährden oder Ermittlungsergebnisse zu beeinflussen, bitten die Ermittler von der Verbreitung falscher Tatsachen, Mutmaßungen oder Spekulationen abzusehen, insbesondere auch von Verbreitungen oder Weiterverbreitungen in den Sozialen Medien. Sobald öffentlichkeitsrelevante Informationen vorliegen, die den Fortgang der Ermittlungen nicht gefährden, werden Staatsanwaltschaft und Polizei die Bevölkerung informieren.