Stärkung der kulturellen und gastronomischen Betriebe – Gezielte Förderungen beziehungsweise Projekte in Corona-Zeiten

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Kreis Bergstraße (kb) – Auf Vorschlag von Landrat Christian Engelhardt hat der Kreisausschuss in Hinblick auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie die Unterstützung von Kulturhäusern und Kulturveranstaltungen sowie von Gastronomiebetrieben beschlossen. Hierzu werden insgesamt bis zu 200.000 Euro eingesetzt. Die Beschlüsse wurden in Umlaufverfahren gefasst.

„Bereits seit Beginn der Pandemie stehe ich in Kontakt mit Vertretern unserer regionalen Kulturszene sowie mit Vertretern der Gastronomie und sehe die zum Teil dramatische Lage und Not in diesem Bereich“, erläutert der Landrat die Entstehung der Idee. „Ich sehe es als eine meiner entscheidenden Aufgaben an, unsere Region zu stärken und zum Beispiel als Multiplikator zu wirken und die Interessen unserer heimischen Akteure bei der Ausgestaltung der Rahmenbedingungen und Förderprogramme in Wiesbaden einzubringen. Aber gleichzeitig müssen wir in dieser Zeit auch mit Mitteln des Kreises unterstützen, wenn dies nötig und möglich ist.“

So bewilligte der Kreisausschuss durch den Anfang letzter Woche eingebrachten Beschluss außerplanmäßige Aufwendungen von bis zu 100.000 Euro für die Bereitstellung von Hygiene-Paketen für Gastronomiebetriebe. Inhalt des Hygiene-Sets sind Hände-Desinfektionsmittel, Flächen-Desinfektionsmittel, Seife, Mund-Nase-Bedeckungen sowie Klinkenhalterungen. Die Bestellung und Verteilung erfolgt in Chargen nach Bedarf.  „Die etwa 1000 Gastronomiebetriebe im Kreis leisten einen erheblichen Anteil an der Belebung der Städte und Gemeinden für die Bürgerinnen und Bürger sowie für Touristen“, betonte Landrat Christian Engelhardt in Zusammenhang mit diesem Projekt. „Diese Betriebe wurden besonders lang und hart von der Corona-Pandemie getroffen. Mithilfe der Hygiene-Pakete wollen wir die Gastronomen als Kreis dabei unterstützen, die Auflagen des Landes umzusetzen und ihnen damit den Neustart etwas leichter machen.“ Das Paket diene zudem sowohl dem gesundheitlichen Schutz der Betreiber und Angestellten als auch der Kunden. Vor allem wolle der Landkreis ein sichtbares Zeichen für die Unterstützung der Gastronomie setzen: „Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für viele gastronomischen Betriebe sind schon seit Jahren kritisch. Wenn wir ein gutes Angebot wollen, müssen wir dieses fördern und vor allem an Rahmenbedingungen arbeiten, unter denen Gastronomen in unserem Land ein gutes Auskommen haben“ so Landrat Engelhardt.

Zugleich hat der Kreisausschuss die Unterstützung der Kulturhäuser und der Kulturveranstaltungen im Kreis Bergstraße während der Corona-Pandemie beschossen. Hierzu wurden außerplanmäßige Aufwendungen von bis zu 100.000 Euro bewilligt. Die Höhe der Unterstützung beläuft sich auf 5.000 Euro je Veranstaltung beziehungsweise 10.000 Euro je Kultureinrichtung. „Kunst und Kultur sind elementare Bestandteile unseres Lebens und für eine vielfältige, offene, kreative Gesellschaft, für die Reflexion über unsere Welt und als Ausdrucksform von Menschen unverzichtbar“, unterstreicht Landrat Engelhardt. Zudem sei Kultur eine wichtige Säule im Bereich der Vereinsarbeit. „Doch gerade das, was den großen Wert von Kunst und Kultur definiert, macht sie in der Pandemie besonders anfällig: der direkte Austausch zwischen Menschen. Spielstätten und Veranstalter mussten früh den Betrieb einstellen“, so Engelhardt. Der Kreis Bergstraße möchte Kulturhäuser und die wirtschaftlich organisierten, regional bedeutsame Kulturveranstaltungen unterstützen, damit sie die durch die Corona-Pandemie bedingten Einschränkungen überstehen und den Einnahmeausfall verkraften. „Unser oberstes Ziel ist es, die vielfältige Kulturlandschaft als wesentlichen Bestandteil unseres Zusammenlebens und regionalen Angebots in dieser schwierigen Zeit zu stärken und auch zu erhalten.“ Die Unterstützung subsidiert die Förderung durch Land und Bund. Unterstützt werden nicht gewerbliche Unternehmen oder natürliche Person aus dem Kulturbereich.

Kulturhäuser dürfen seit dem 15.05.20 wieder öffnen, allerdings nur unter zahlreichen Auflagen und Beschränkungen. Vor allem für viele kleinerer Kulturhäuser ist ein wirtschaftlicher Betrieb nicht möglich. Wann öffentliche Kulturveranstaltungen wieder stattfinden können, ist noch nicht absehbar. Unter „Kulturhäuser“ werden bauliche Einrichtungen mit Kulturprogramm, wie „Theater / Kleinkunstbühnen“ gefasst, soweit diese professionell organisiert sind, unabhängig von deren Rechtsform, in privater Trägerschaft. Regional bedeutsame Kulturveranstaltungen meint Festivals oder Veranstaltungsreihen mit durchschnittlich mind. 1000 Besuchern, soweit diese von einem Veranstalter organisiert sind, der seinen Sitz im Kreis Bergstraße hat. Die Förderung gilt nur für Veranstaltungen, welche im Kreis Bergstraße stattfinden.

Das Kulturhaus oder der Kulturveranstalter verpflichtet sich im Gegenzug zu vertraglichen Gegenleistungen, wie Werbung und die Abgabe von Gutscheinen. Die Gutscheine werden auf Vorschlag der kreisangehörigen Kommunen an Personen verteilt, die sich im Zusammenhang mit der Pandemie sozial engagiert haben.