Anträge auf Erstattung von Schülerbeförderungskosten für das Schuljahr 2018/19 bis 31.12.2019 einreichen

Kreis Bergstraße (kb) – Die Abteilung Öffentlicher Personennahverkehr/Schülerbeförderung des Kreises Bergstraße weist darauf hin, dass Anträge auf Erstattung der Schülerbeförderungskosten für das Schuljahr 2018/19 (01.08.2018 – 31.07.2019) spätestens bis zum Jahresende bei der Kreisverwaltung eingegangen sein müssen. Später eingehende Erstattungsanträge können nicht berücksichtigt werden.

Die Anträge müssen von der jeweiligen Schule bestätigt sein (bitte Ferienzeiten beachten!). Sie können entweder per E-Mail an schuelerbefoerderung@kreis-bergstrasse.de geschickt oder in den Briefkasten des Landratsamtes (Gräffstraße 5, 64646 Heppenheim) eingeworfen werden.

Antragformulare und weitere Informationen erhalten Interessierte über die Homepage des Kreises Bergstraße unter https://www.kreis-bergstrasse.de/verwaltung/dienstleistungen/dienstleistung.php?id=323&menuid=37&topmenu=3. Eventuelle Fragen können gern per Mail an schuelerbefoerderung@kreis-bergstrasse.de oder per Telefon unter 06252-155694 geklärt werden.