Landrat Christian Engelhardt: „Starkes Zeichen für erneuerbare Energien“ – 50.000 Euro im Fördertopf für 2022

Kreis Bergstraße (kb) –  Staubsauger-Stecker in die Dose, Gerät einschalten und benutzen – so oder ähnlich unbedarft sah viele Jahre die Stromnutzung aus. Er war immer da, wenn er gebraucht wurde und er kostete nur ein paar Cent pro Kilowattstunde. Doch das hat sich in den vergangenen Monaten rasant verändert. Die Strom- und Energiepreise sind stark angestiegen. Immer mehr Menschen setzen deshalb auf Strom aus erneuerbaren Energien wie Windkraft und Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen). Etliche wünschen sich, mit PV-Anlagen auf ihren Dächern Strom zu erzeugen, den sie dann selbst zum Staubsagen, laden des E-Autos oder fürs Homeoffice nutzen können. Doch Solarmodule sind teuer. Und Förderungen kaum vorhanden.

 

Das will der Kreis Bergstraße ändern. Er hat ein eigenes Förderprogramm für Balkon-PV-Module aufgelegt – so genannte Mikro-PV-Anlagen. „Wir wollen unsere Bürgerinnen und Bürger bei der Energiewende unterstützen und insbesondere auch Mieterinnen und Mietern die Chance auf eine eigene kleine PV-Anlage ermöglichen. Daher fördern wir die Installation von Mikro-PV-Anlagen mit maximal 600 Watt Leistung mit einem Zuschuss von 150 Euro. Das mag im ersten Moment nach recht wenig klingen, entspricht bei Anschaffungskosten von etwa 500 bis 1000 Euro jedoch etwa 15 bis 30 Prozent!“, betont Landrat Christian Engelhardt. „Wir als Kreisverwaltung möchten mit diesem Programm vor allem ein starkes Zeichen für erneuerbare Energien setzen. Wir sind uns sicher, dass viele Bürgerinnen und Bürger die Förderung gerne nutzen werden.“

 

Auch Reiner Pfuhl, Klimaschutzmanager des Kreises Bergstraße, freut sich außerordentlich über die Förderung. „Mit dem kreiseigenen Förderprogramm für PV-Anlagen werden wir unserem großen Ziel, als Landkreis klimaneutral zu werden, wieder einen Schritt näher kommen“, hebt Pfuhl hervor. „Das Förderprogramm für PV-Anlagen ist dabei eine unserer insgesamt 114 Maßnahmen des integrierten Klimaschutzkonzepts des Kreises Bergstraße.“

 

Der Fördertopf des Kreises für dieses Programm umfasst für das Jahr 2022 insgesamt 50.000 Euro. Damit können 333 Mikro-PV-Anlagen gefördert werden. Wer die Fördergelder in Anspruch nehmen möchte, muss jedoch ein paar wichtige Eckpunkte der Förderrichtlinie beachten: Der Kreis fördert nur Anlagen mit maximal 600 Watt, die im Kreis Bergstraße eingerichtet werden und die noch nicht bestellt oder installiert sind. Eine rückwirkende Förderung bereits installierter oder beauftragter Anlagen ist ausgeschlossen. Bürgerinnen und Bürger, die eine Förderung des Kreises erhalten, dürfen die Anlagen daher erst bestellen, wenn ihnen der Förderbescheid des Kreises vorliegt.

 

Die Förderung konzentriert sich zunächst auf PV-Anlagen von 200 bis maximal 600 Watt, da der Einbau dieser Anlagen relativ unkompliziert ist. Sie können mit einem einfachen Stecker ins eigene Stromnetz eingebunden werden. Sollte einmal mehr Strom produziert werden als verbraucht wird, erhalten die Betreibenden dieser Anlagen keine Einspeisevergütung von den Energieversorgern. Die Anlagen sind im Marktstammdatenregister und bei den Energieversorgern zu registrieren.

 

Die Förderung kann jeder Haushalt mit eigenem Zähler nur einmal in Anspruch nehmen. Mieterinnen und Mieter, die die Förderung beantragen möchten, müssen mit dem Förderantrag eine Erlaubnis oder Genehmigung des Vermieters einreichen (Originalvollmacht). Eine doppelte Förderung durch Kombination mit anderen Förderprogrammen ist nicht erlaubt. Bei Gebäude mit Denkmalschutz ist eine besondere Prüfung auf Zulässigkeit erforderlich.

 

Als technische Voraussetzungen muss die Anlage den gesetzlichen und normativen Voraussetzungen der Bundesnetzagentur entsprechen. Zudem muss ein neuer Messzähler mit Rücklaufsperre in der Immobilie installiert sein. Sollte dies nicht der Fall sein, kämen auf die Antragsstellenden weitere Kosten zu, die nicht gefördert werden. Gewerblich genutzte Gebäude sind von der Kreisförderung ausgeschlossen.

 

Bei der Bearbeitung und Genehmigung der Förderanträge gilt das sogenannte Windhund-Prinzip: Die Förderzusagen werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Förderanträge erteilt. Anträge können in der Zeit vom 15. September bis 31. Dezember 2022 gestellt werden, solange die Fördermittel noch nicht ausgeschöpft sind. Weitere Informationen sowie den Förderantrag gibt es unter: https://bit.ly/3qujGi3

 

„Das kreiseigene Förderprogramm ist mir sehr wichtig, denn ich bin überzeugt davon, dass wir nur durch den Einsatz von Technologie die Krisen unserer Zeit bewältigen können“, so Christian Engelhardt. Der Einsatz und Ausbau von PV-Anlagen sei dabei gleich doppelt wichtig. Denn: Der Ausbau erneuerbarer Energien ist eine der wichtigsten Stellschrauben, um den Klimawandel auszubremsen. Nur so kann der Ausstoß schädlicher Treibhausgase weit genug reduziert werden, um einen weiteren Anstieg der weltweiten Durchschnittstemperatur zu verhindern. „Durch den Einsatz erneuerbarer Energien würden wir dabei gleichzeitig unabhängiger von fossilen Energieträgern, die von weither transportiert werden müssen und die durch die Krisen unserer Zeit wahnsinnig teuer geworden sind. Die Energiewende und der damit einhergehende Ausbau erneuerbarer Energien ist deshalb ein wichtiger Schlüssel, um die Krisen von heute und morgen zu meistern“, betont der Bergsträßer Landrat.