Gleich zum Schuljahresbeginn die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nutzen  – Anträge über Eigenbetrieb Neue Wege

Begrüßen die Erweiterung des Bildungs- und Teilhabepakets: Vize-Landrätin Diana Stolz (rechts) mit Stefan Rechmann und Sabine Emig vom Eigenbetrieb Neue Wege.
Foto: KB
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Kreis Bergstraße (kb)  – Kinder und Jugendliche sollen bei Aktivitäten mit ihren Freunden dabei sein können, auch wenn das Geld in ihren Familien aufgrund eines geringen Einkommens knapp ist und sie Sozialleistungen beziehen. Dies ist eines der wichtigsten Ziele des Bildungs- und Teilhabepakets des Bundes. Es bietet beispielsweise finanzielle Unterstützung, damit Eltern Klassenfahrten, das Mittagessen in der Mensa oder Nachhilfestunden zahlen können. Auch die Kosten für eine Mitgliedschaft im Verein oder für die Teilnahme an einer Freizeit werden übernommen. Möglichst viele Leistungsberechtigte sollen die Angebote für Bildung und gesellschaftliche Teilhabe nutzen und so Dinge tun, die ihnen sonst aus finanziellen Gründen nicht möglich wären. Der Kreis Bergstraße und das Land Hessen machen deshalb zum Schuljahresbeginn mit Plakaten auf das erweiterte Bildungs- und Teilhabepaket aufmerksam: „Mach mit“ lautet der Aufruf an Kinder und Jugendliche sowie an ihre Eltern.

Verschiedene Änderungen sind im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets zum 1. August in Kraft getreten. Beispielsweise wurde das Verfahren für die Leistungsbeantragung vereinfacht und die Pauschalbeträge erhöht: So ist es nicht mehr erforderlich, hier einen gesonderten Antrag zu stellen. Denn Bildung und Teilhabe sind nun im Antrag auf Sozialleistungen nach SGB II sowie auch SGB XII und AsylbLG integriert. Wenn noch nicht feststeht, welche Angebote die Kinder und Jugendlichen nutzen wollen oder welche Ausgaben anfallen, dann können die jeweiligen Leistungen später geltend gemacht werden. Lediglich bei der Lernförderung bleibt ein gesonderter Antrag erforderlich. Und auch Berechtigte, die Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, müssen weiterhin alle Leistungen für Bildung und Teilhabe extra beantragen. Dies gilt auch für den Pauschalbetrag, der für Schulmaterial zum Beginn des Schuljahres gezahlt wird. Statt bislang 100 Euro pro Schuljahr erhalten die leistungsberechtigten Schülerinnen und Schüler nun insgesamt 150 Euro: 100 Euro zum Beginn des ersten Halbjahres und 50 Euro für das zweite Halbjahr. Der Betrag wird künftig jährlich erhöht. Anlass der Erhöhung waren für den Bund, der das Paket finanziert, nicht zuletzt die Anforderungen der Digitalisierung.

Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets umfassen seit dem 1. August 2019 die gesamten Ausgaben für das gemeinschaftliche Mittagessen in Schule, Kindertagesstätte oder bei Tageseltern. Der Eigenanteil, der bislang zu erbringen war, fällt weg. Die Neuregelung durch das Starke-Familien-Gesetz erleichtert die Inanspruchnahme. Ebenso muss für Fahrkarten im Rahmen der Schülerbeförderung kein Eigenanteil mehr gezahlt werden. Für Aktivitäten im Bereich Sport und Kultur, Musikunterricht sowie Hobbykurse oder die Teilnahme an Freizeiten stehen 15 Euro pro Monat zur Verfügung, bislang waren es 10 Euro. Neu ist zudem, dass der Betrag pauschal ausgezahlt wird.

Die erweiterte finanzielle Unterstützung erleichtert damit das Mitmachen und berücksichtigt nun auch Ausgaben, die bei Kindern und Jugendlichen alterstypisch anfallen. „Viele Eltern haben nicht die finanziellen Ressourcen, ihren Kindern eine vollständige Teilhabe zu ermöglichen und sie umfangreich zu fördern“, fasst die Erste Kreisbeigeordnete Diana Stolz zusammen. „Ich begrüße diese Erweiterung des Bildungs- und Teilhabepakets daher sehr. Damit schaffen wir noch bessere Voraussetzungen dafür, dass jedes Kind in Deutschland seine individuellen Potentiale voll ausschöpfen kann.“

Berechtigt für Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sind Kinder und Jugendliche, die Sozialgeld (SGB II), Sozialhilfe (SGB XII) oder Asylbewerberleistungen (AsylbLG) erhalten beziehungsweise deren Familien den Kinderzuschlag oder das Wohngeld beziehen. Die Bearbeitung der Anträge für alle genannten Anspruchsberechtigten erfolgt im Kreis Bergstraße zentral beim Eigenbetrieb des Kreises „Neue Wege Kreis Bergstraße – Kommunales Jobcenter“. „Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket wollen auch wir hier vor Ort `Mitmachen möglich machen`. Gerne setzen wir die Änderungen des Bildungs- und Teilhabepakets im Kreis um und werden auch intensiv auf die neuen Möglichkeiten aufmerksam machen“, erklärt Dezernentin Stolz, die unter anderem für den Eigenbetrieb Neue Wege und das Jugendamt des Kreises zuständig ist. Für Rückfragen steht das Team Bildung und Teilhabe unter der Hotline: 06252/15-6051 gerne zur Verfügung. Auch auf der Internetseite www.bildungspaket.neue-wege.org. finden Interessierte weitergehende Informationen. Hier stehen alle nötigen Formulare zum Download bereit