Sinnvolle Maßnahme gegen Kinderarmut

Kreis Bergstraße (kb). – Die Zahl der staatlich unterstützten Kinder ist durch das Inkrafttreten der Gesetzesänderung zur Gewährung von Unterhaltsvorschuss (1. Juli 2017) sprunghaft angestiegen. Während vor der Reform bundesweit 414.000 Kinder Unterhaltsvorschuss-Leistungen erhielten, wurde diese staatliche Zahlung Ende März dieses Jahres 713.514 Kindern gewährt.

Hintergrund: Aufgrund der Gesetzesänderung können nun auch Kinder zwischen dem zwölften und 18. Lebensjahr einen Unterhaltsvorschuss erhalten. Zudem wurde die Höchstgewährdauer von 72 Monaten ersatzlos gestrichen. Ergo können alleinerziehende Elternteile von der Geburt des Kindes an bis zu seiner Volljährigkeit den Unterhaltsvorschuss beantragen und beziehen. Eine Beschränkung auf eine gewisse Dauer oder eine Altersgruppe besteht nicht mehr. Unterhaltsvorschuss wird Alleinerziehenden gezahlt, wenn das getrenntlebende, unterhaltspflichtige Elternteil seinen Unterhaltszahlungen nicht nachkommt.

Auch im Kreis Bergstraße profitieren zahlreiche Kinder von der Gesetzesänderung: Während vor dem 1. Juli des vergangenen Jahres 803 Kinder Unterhaltszahlungen seitens des Staates erhielten, bekamen zum 1.8.2018 1.530 Mädchen und Jungen im Kreis Bergstraße Unterhaltsvorschuss-Leistungen. Die entsprechenden monatlichen Gesamtkosten für Bund, Land und Kreis sind damit von 144.114 Euro auf 339.664 Euro angestiegen. Der Kreis Bergstraße trägt ein Drittel dieser Kosten. Die Kosten für den Kreis haben sich damit aktuell nahezu verdoppelt – auf knapp 100.000 Euro. Lediglich ein Teil dieser Summe kann später von den Unterhaltspflichtigen wiederbeschafft werden.

Insgesamt wurden seit der Gesetzesänderung zum Stichtag 31.7.2018 im Kreis 1.292 Anträge auf Unterhaltszuschuss gestellt. Was nicht nur höhere Kosten, sondern auch erhebliche Mehrarbeit für das Jugendamt nach sich zieht. Dennoch bewertet die Erste Kreisbeigeordnete Diana Stolz die Entwicklung positiv: „Dieser gravierende Anstieg der Antragszahlen verdeutlicht, dass die Gesetzesänderung dringend nötig war und hier ein großer Bedarf bei Alleinerziehenden bestand“, hebt Stolz, die als Dezernentin unter anderem für das Bergsträßer Jugendamt zuständig ist, hervor. „Ich habe die Gesetzesänderung sehr begrüßt, da sie einen deutlichen Beitrag zur Armutsbekämpfung bei Kindern und Jugendlichen sowie bei Alleinerziehenden darstellt.“

Den aktuellen Antrag sowie entsprechende Anlagen finden Interessierte auf der Internetseite des Jugendamtes sowie in den Bürgerbüros aller Städte und Gemeinden im Kreis Bergstraße.

Fragen zum Thema können auch per E-Mail an das Jugendamt (unter jugendhilfe-unterhaltsvorschuss@kreis-bergstrasse.de) gestellt werden. Hier bittet das Jugendamt darum, den Kindesnamen sowie den Wohnort als Betreff anzugeben. Weitere Informationen auch auf www.kreis-bergstrasse.de unter Bürgerservice & Soziales / Dienstleistungen.