Viernheim (Stadt Viernheim) – Die Kommunalwahlen am kommenden Sonntag (14. März), bei der Kreistag und Stadtverordnetenversammlung gewählt werden, haben Auswirkungen auf die Öffnungszeiten der Verwaltung. Wegen der Stimmenauszählung durch die Bediensteten ist das Rathaus am Montag, den 15. März bis voraussichtlich Mittwoch, 17. März 2021 für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen. An diesen Tagen können auch keine Termine vereinbart werden.

Für die Kommunalwahl am 14. März wird am Wahlabend zunächst nur ein Trendergebnis ermittelt. Die Einzelauswertung der Stimmzettel erfolgt in den Tagen nach der Wahl. Bei einer Wahlbeteiligung von 50 Prozent der 26.000 Viernheimer Wahlberechtigten wären dann rund 852.000 Stimmen für den Kreistag und 540.000 Stimmen für die Stadtverordnetenversammlung, also geschätzt 1,4 Millionen Stimmen, zu verarbeiten.

Der erhebliche Aufwand dieser Auszählung, in die alle städtischen Beschäftigten eingebunden sind, macht die Schließung des Rathauses erforderlich. Die Büroräume, in denen die Wahlergebnisse ermittelt werden, sind für die entsprechend interessierte Wählerschaft geöffnet. Es gelten die auch ansonsten üblichen Allgemeinen Hygieneregeln, eine Mund-Nase-Bedeckung muss von den Besucherinnen und Besuchern getragen werden.