Kreis Bergstraße (kb) –  Da seit einigen Wochen keine weiteren Ausbrüche der Geflügelpest sowohl im Kreis Bergstraße als auch in Hessen sowie den angrenzenden Kreisen außerhalb Hessens aufgetreten sind und damit das Risiko der Einschleppung des Virus in Geflügelbeständen deutlich gesunken ist, hat der Kreis die Allgemeinverfügung vom 27.01.2022 (Aufstallungspflicht, Verbot der Durchführung von Veranstaltungen, auf denen Vögel gehandelt oder ausgestellt werden) aufgehoben. Geflügel muss daher nun nicht mehr in Ställen oder besonders geschützten Vorrichtungen untergebracht werden. Der letzte Ausbruch der Geflügelpest im Kreisgebiet wurde bei einer verendeten Möwe in Lampertheim am 02. März 2022 amtlich festgestellt.

 

Zusätzliche Informationen finden Sie auf der Kreishomepage unter:  https://www.kreis-bergstrasse.de/unser-buergerservice/gesundheit-und-verbraucherschutz/veterinaerwesen-und-verbraucherschutz/tiergesundheit/gefluegelpest/. Bei weiteren Fragen steht die Abteilung für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Kreises Bergstraße, Odenwaldstr. 5, 64646 Heppenheim, Tel. 06252 / 15 59 77, vetamt@kreis-bergstrasse.de  zu den üblichen Sprechzeiten gerne zur Verfügung.