Stadt reagiert auf neue Berechnungsgrundlage im kommunalen Finanzausgleich – Grundsteuer bleibt unverändert

Viernheim (Stadt Viernheim) – Weniger Geld vom Land und höhere Umlagen an den Kreis – diese Folgen bringt eine neue Regelung zur Berechnung kommunaler Finanzen mit sich. Um drohenden Einnahmeverlusten in Höhe von rund einer Million Euro entgegenzuwirken, schlägt die Stadtverwaltung vor, den Gewerbesteuerhebesatz zum 1. Januar 2026 von aktuell 380 auf künftig 400 Prozent anzuheben. Über diesen Vorschlag berät der Haupt- und Finanzausschuss in seiner nächsten Sitzung am 11. Dezember. Die endgültige Entscheidung trifft anschließend die Stadtverordnetenversammlung.

 

Hintergrund der geplanten Maßnahme ist die Anhebung des sogenannten „Nivellierungshebesatzes“ durch das Land Hessen. Dieser Rechenwert dient als Grundlage für den kommunalen Finanzausgleich und steigt ab dem Haushaltsjahr 2026 für die Gewerbesteuer von 357 auf 381 Prozent. Das bedeutet: Das Land geht künftig davon aus, dass die Stadt Viernheim eine Gewerbesteuer mit einem Hebesatz von 381 Prozent erhebt – unabhängig vom tatsächlich geltenden Satz. Bisher konnte Viernheim aus dem Unterschied zwischen dem realen Hebesatz von 380 Prozent und dem niedrigeren Nivellierungshebesatz von 357 Prozent bei den Schlüsselzuweisungen profitieren. Dieser Vorteil fällt künftig weg.

 

Finanzielle Folgen für den städtischen Haushalt

Da der aktuelle Hebesatz der Stadt Viernheim mit 380 Prozent knapp darunter liegt, wird ihr künftig ein höheres Steueraufkommen angerechnet, als tatsächlich eingenommen wird. Die Konsequenz: rund 840.000 Euro weniger Einnahmen aus Schlüsselzuweisungen und etwa 250.000 Euro höhere Ausgaben für Kreis- und Schulumlage – insgesamt ein Nachteil von circa einer Million Euro.

 

„Wir erhöhen die Gewerbesteuer nicht leichtfertig“, betont Bürgermeister Matthias Baaß. „Das Land legt für Viernheim eine höhere Steuerkraft zugrunde, als tatsächlich vorhanden ist. Wenn wir darauf gar nicht reagieren, fehlen im Haushalt Mittel, die vor Ort dringend gebraucht werden – zum Beispiel für Kitas, Schulen, Straßen oder soziale Angebote.“ Um weitere finanzielle Nachteile zu vermeiden, schlägt die Stadtverwaltung vor, den Gewerbesteuerhebesatz zum 1. Januar 2026 auf 400 Prozent anzuheben. Nach den derzeitigen Prognosen würde sich der städtische Haushalt dadurch um rund 650.000 Euro verbessern. In dieser Zahl sind bereits die höheren Zahlungen berücksichtigt, die sich durch das größere Gewerbesteueraufkommen bei Gewerbesteuer- und Heimatumlage ergeben.

 

Keine Mehrbelastung für Personenunternehmen

Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften – etwa eine GbR, OHG oder KG – gilt eine besondere Entlastungsregelung im Einkommensteuergesetz. Bis zu einem Hebesatz von 400 Prozent können sie über § 35 Einkommensteuergesetz vollständig von der Gewerbesteuer entlastet werden. Für diese Betriebe bedeutet der Schritt von 380 auf 400 Prozent in der Regel keine zusätzliche Gesamtsteuerbelastung. Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG profitieren von dieser Regelung nicht und tragen die Gewerbesteuer in voller Höhe.

 

„Uns ist wichtig, dass Viernheim für Unternehmen ein attraktiver Standort bleibt“, unterstreicht Baaß. „Mit 400 Prozent bewegt sich Viernheim weiterhin im Rahmen der Region und nutzt gleichzeitig den Spielraum, den der Gesetzgeber für die Entlastung von Personenunternehmen ausdrücklich vorsieht.“ Die letzte Anpassung des Gewerbesteuerhebesatzes erfolgte zum 1. Januar 2023, als der Satz von 370 auf 380 Prozent angehoben wurde. Nach Einschätzung der Verwaltung bleibt Viernheim auch mit einem Hebesatz von 400 Prozent im regionalen Umfeld wettbewerbsfähig.

 

Mit der vorgelegten Hebesatzsatzung werden für das Haushaltsjahr 2026 zugleich die Hebesätze für die Grundsteuer A und B festgesetzt. Diese bleiben unverändert.