Viernheim (Stadt Viernheim) – Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Viernheim hat zusammen mit dem Haushalt 2023 eine moderate Erhöhung der Hebesätze der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer beschlossen. Der Hebesatz der Grundsteuer B wurde von 600 auf 620 Prozent erhöht, was einer relativen Erhöhung von 3,3 Prozent entspricht sowie der Hebesatz der Gewerbesteuer von 370 auf 380 Prozent (entspricht einer relativen Erhöhung von 2,7 Prozent).

 

Das Kämmereiamt informiert, dass die Bescheide in dieser Woche durch das für Viernheim zuständige Rechenzentrum der Ekom 21 automatisiert versendet werden.

 

Der Regelfall ist, dass die festgesetzte Jahressteuer in vier Fälligkeiten aufgeteilt ist: 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. Die Steuerpflichtigen, die der Stadt eine Bankeinzugsermächtigung erteilt haben, müssen nichts weiter beachten. Der erhöhte Quartalsbetrag wird direkt zu den Fälligkeitsterminen abgebucht.

 

Sollte jedoch der Hausbank ein Dauerauftrag erteilt worden sein, ist eine Anpassung an die neuen Quartalsbeträge erforderlich.